Trunkenheit am Steuer
Trunkenheit am Steuer: Für den Angeklagten eine bitte Wahrheit, denn er baute einen Unfall und verlor dadurch seinen Job als Kraftfahrer.
Der Angeklagte gab an, er habe gefeiert und getrunken, sich danach aber zehn Stunden Schlag gegönnt. Danach sei er aufgestanden und habe sich hinter das Steuer gesetzt, denn er seit davon ausgegangen, er sei fahrtüchtig. Das aber war ein verhängnisvoller Irrtum, wie sich herausstellen sollte.
Auf regennasser Fahrbahn kam er von der Straße ab, der Wagen überschlug sich mehrfach und der Angeklagte wurde nicht unerheblich verletzt.
Die Polizei stellte einen Blutalkoholgehalt von 1,24 Promille fest und der Führerschein wurde sichergestellt. In der Hauptverhandlung gab der Angeklagte sofort alles zu und betonte, wie leid ihm alles tue.
Seinen Führerschein erhielt er während der Verhandlung bereits zurück. Außerdem muss er eine Geldstrafe von 400 Euro bezahlen.
Einen neuen Job hat der junge Mann noch nicht, hofft aber, wieder im Besitz seinen Führerscheins nun Glück zu haben.
Autor:Dr. Anja Pielorz aus Hattingen |
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