Trick scheitert, mit falschen Pässen Pakete abzuholen

Mit gefälschten Pässen soll der Angeklagte versucht haben, Pakete in Empfang zu nehmen und den Inhalt an einen unbekannten Dritten weiterzugeben. Doch schon beim ersten Versuch in Hattingen scheiterte das Vorhaben. Nun musste er sich vor dem Hattinger Amtsgericht verantworten.

Der Angeklagte will im August letzten Jahres von einem unbekannten Mann ausländischer Herkunft angesprochen worden sein.
Er selbst ist französischer Staatsbürger und lebt mit seiner von ihm getrennt lebenden Frau seit acht Jahren in Essen. Seine Arbeit will er aufgegeben haben, um einen Mann nach einem Schlaganfall zu pflegen. Dort wohnt er auch und erhält für diese Tätigkeit von der Familie des Mannes, die im Ausland lebt, Geld.
Vor dem Amtsgericht gibt er an, der unbekannte Mann habe ihm drei Personalausweise gegeben. Alle Ausweise zeigten einen farbigen Mann, aber nicht den Angeklagten, und waren auf drei verschiedene Adressen in Hattingen, Essen und Wuppertal ausgestellt. Auf diese Adressen waren Pakete bestellt worden. Der Angeklagte erhielt auch einen Zettel mit Sendenummern. Er sollte sich das Paket aushängigen lassen und dem Unbekannten, der in der Nähe wartete, übergeben. Dafür sollte er eine Belohnung bekommen. In Hattingen sollten es 100 Euro sein.
In Hattingen war als Adresse die Bruchstraße angegeben. Der Angeklagte passte den Paketboten vor der Adresse ab und wollte das Paket übernehmen. Als der Paketbote jedoch einen Personalausweis verlangte, bekam der Angeklagte offensichtlich Panik und flüchtete.
Der Paketbote sagte als Zeuge aus: „Wir werden auf solche Betrügereien vorbereitet. Ich habe gesehen, dass der Name auf dem Paket überhaupt nicht auf dem Hausschild stand. Ich kannte den Mann auch nicht, obwohl ich die Tour schon lange fahre. Deshalb wurde ich aufmerksam und fragte genauer nach. Doch dann flüchtete der Angeklagte auch schon.“
Besonderes Pech für den Angeklagten: In der Nähe hielt sich ein Polizist mit einem Motorrad auf, der sofort die Verfolgung aufnahm. So konnte der Angeklagte schnell von der Polizei geschnappt werden.
Der eigentliche Auftraggeber blieb unbekannt.
Zwar gab der Angeklagte an, er habe nur diesen einen Auftrag erledigen wollen und ihm sei bewusst gewesen, dass er etwas Verbotenes mache, doch Staatsanwaltschaft und Richter nehmen ihm diese Aussage nicht ab.
„Natürlich wussten Sie, dass das verboten ist, was sie taten. Aber Sie hatten auch die Absicht, es wieder zu tun. Sie hatten zwei weitere Ausweise mit falschen Adressen und Sie hatten bereits einen Zettel mit Sendenummern. Sie wollten die machen, um sich so einen dauerhaften Nebenverdienst zu sichern“, so der Vorsitzende Richter Johannes Kimmeskamp.
Hinzu kommt, dass er bereits zweimal wegen Diebstahls aktenkundig ist und Geldstrafen erhalten hat.
Jetzt wird er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss er 120 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten in drei Monaten. In dem Paket, welches er abholen sollte, waren übrigens Mobiltelefone im Wert von 1.400 Euro.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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