Therapeut sah zweimal "Striemen am Hals"

Amtsgericht Hattingen

Hat der 55jährige Angeklagte seine 49jährige Ehefrau jahrelang gequält, geschlagen und vergewaltigt? Während sich der Angeklagte vor dem Hattinger Schöffengericht als treusorgender Familienvater darstellt, beschreibt die Ehefrau als Nebenklägerin und Zeugin ein Martyrium, aus dem sie sich im Juni 2015 endlich befreien konnte. Sie erstattete Anzeige gegen ihren Noch-Ehemann. Das Schöffengericht versucht in mehreren Verhandlungsterminen Licht ins Dunkel zu bringen und das Geschehen aufzuklären.

Die Anklageschrift enthält drei Vorgänge aus den Jahren März und Mai 2014 sowie Mai 2015. In allen drei Fällen soll der Angeklagte seine Frau zu sexuellen Handlungen gezwungen und sie außerdem gewürgt und geschlagen haben. Finanziell, darüber besteht bei dem getrennt lebenden Paar allerdings Einigkeit, habe der Mann für seine Familie gesorgt. Doch sonst, so die Noch-Ehefrau, habe er sich nicht um sie oder die Kinder gekümmert. Im Gegenteil, er habe sie wie ein Dienstmädchen behandelt und ihr keinen Respekt gezollt.
In einem weiteren Verhandlungstermin wird der ärztliche und psychologische Therapeut des mutmaßlichen Opfers vernommen. Er wurde von der Schweigepflicht entbunden und hat seine Patientin im Februar 2013 kennengelernt. Mindestens einmal im Monat, in der Regel öfter, kam sie zu ihm zur Therapie. „Ich hatte den Eindruck einer gehetzten Frau, die unter Strom stand und bei manchen Sitzungen richtig neben sich stand“, berichtet er. Sie sei großen, familiären Belastungen ausgesetzt gewesen. Zweimal habe er im Laufe der Zeit jeweils einen roten Striemen am Hals beobachtet und sie darauf angesprochen. Sie habe versichert, bei einem Arzt vorstellig gewesen zu sein und er habe nicht weiter in sie dringen wollen. „Sie hat aber gesagt, ihr Mann habe sie gewürgt. Ich habe mitbekommen, dass in der Beziehung zu ihrem Mann etwas nicht stimmte. Ich habe auch Übergriffe in Form von Gewalt angenommen, aber detaillierte Kenntnisse hatte ich nicht.“

Er hat keinen Respekt vor mir

Seine Patientin hätte den Wunsch nach einer Paartherapie geäußert und habe die Familie retten wollen. Vor allem für die Kinder hätte sie dies gewollt. „Aber ich habe den Angeklagten einmal kennengelernt und dieser hat deutlich gemacht, dass die Probleme bei seiner Frau liegen und er nichts damit zu tun habe. Auch die Kinder habe ich kennengelernt.“ Diese hätten der Mutter zur Seite gestanden.
Auf die Frage des Gerichts, wie glaubhaft er seine Patientin einschätze, antwortet der Therapeut: „Ich glaube nicht, dass sie sich das alles ausgedacht hat. Sie ist zurückhaltend und nicht so abgebrüht.“ Von einem stationären Aufenthalt seiner Patientin im Zusammenhang mit psychischen Schwierigkeiten habe er nichts gewusst. Ihm seien die Zusammenbrüche der Patientin bekannt gewesen, aber die Synkopen-Diagnose (plötzlich auftretende Bewusstlosigkeit) kenne er nicht.
Der Angeklagte streitet die Taten nach wie vor ab. Am Dienstag, 11. Oktober, 9 Uhr, wird die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht fortgesetzt. Dann werden zwei Sachverständige vernommen, die weitere Aussagen zum Gesundheitszustand der Noch-Ehefrau machen sollen, die nach wie vor Beistand vom Opferschutz „Weißer Ring“ erhält.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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