Teufelskreislauf Drogen

Autoscheibe eingeschlagen und eingeschlafen - Parfüm gestohlen und Frau umgerannt

„Das Ende der Fahnenstange ist erreicht“ sagte Richter Johannes Kimmeskamp zum Angeklagten, als er ihn wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung verurteilte.

28 Einträge des Hattingers im Bundeszentralregister verdeutlichten, dass dieser schon oft mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war. Mehr als 5 Jahre seines Lebens hat er im Gefängnis verbracht.

Vor Gericht sagte der 55 Jahre alte Hattinger umfassend aus und entschuldigte sich mehrmals für seine Taten. Ich bin süchtig und immer wieder rückfällig geworden, ergänzte er seine Aussagen. Heroin und Kokain sowie weitere Betäubungsmittel waren in seinem Blut festgestellt worden.

Total neben der Spur

Im Mai des letzten Jahres hatte er, noch unter Bewährung stehend, nachts nach Drogenkonsum unter Halluzinationen mit einer Steinplatte die Scheibe eines geparkten Autos eingeschlagen, war in das Auto geklettert, hatte sich angeschnallt und war eingeschlafen bis er von der Polizei festgenommen wurde. Es entstand ein Schaden von 500 Euro, der bisher noch nicht beglichen ist.

Am nächsten Tag war der Angeklagte in eine Parfümerie auf der Heggerstraße gegangen, hatte 2 Packungen Parfüm im Gesamtwert von 123 Euro eingesteckt und war aus dem Geschäft gelaufen. Dabei rannte er vor dem Geschäft eine Frau um, die dadurch stürzte, eine Schädelprellung erlitt und mehrere Wochen unter Kopfschmerzen litt. Der Hattinger war dann von Passanten festgehalten und in das Geschäft zurückgebracht worden bis die Polizei eintraf. Mit dem Erlös aus dem Verkauf des gestohlenen Parfüms wollte der Hattinger seine Drogenabhängigkeit finanzieren.

Nach Aufenthalten in mehreren Entzugskliniken äußerte sich der Hattinger vor Gericht optimistisch, unter Einbeziehung eines Wohnungswechsels aus dem "Teufelskreislauf Drogen" herauszukommen. „Das bin ich allein meinen minderjährigen Kindern schuldig, die ich alle zwei Wochen sehen kann und die unter meinem Verhalten sehr leiden“ so der Angeklagte vor Gericht.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte 9 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Rechtsanwalt Peter Steffen beantragte eine milde Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Mit 6 Monaten ohne Bewährung blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, würdigte aber auch die zwei noch offenen Bewährungsstrafen des Hattingers.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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