Suiziddrohung: Polizei gerufen
Wer hat nun wen die ganze Zeit belästigt? Ist der Angeklagte ein Stalker? Handelte er aus Nächstenliebe oder missbrauchte er den Notruf, als er die Polizei anrief, um einen angeblichen Selbstmord einer Frau zu verhindern?
Der Angeklagte behauptete vor Gericht, er habe sich Sorgen gemacht und nach einem Telefonat mit der guten Bekannten die Polizei benachrichtigt, weil diese einen Selbstmord ankündigte.
Der Mann, der selbst von Hartz IV lebt, nahm sich ein Taxi, fuhr zu der Wohnung der Frau, doch niemand öffnete. „Ich dachte, Polizei und Notarzt seien schon dort gewesen und hätten sich gekümmert. Ich bin dann wieder nach Hause und habe nochmals angerufen. Hat sich aber keiner gemeldet.“
Auf die Frage, ob er mit der Frau eine Beziehung habe, antwortet er ausweichend. Mal so, mal so. Das könne man nicht so sagen. Er habe aber dort schon öfter mal übernachtet, auch jetzt am Altstadtfest.
Dann wird die Frau als Zeugin vernommen und ihre Geschichte klingt etwas anders.
Schon seit Monaten habe der Angeklagte sie immer wieder belästigt. „Er hat viel getrunken und ich habe ihm erklärt, ich wolle die Beziehung beenden. Das hat aber nichts genützt. Er hat bis zu 46mal am Tag angerufen bis in die Nacht hinein. Er stellte einen gelben Sack mit meinen persönlichen Dingen vor die Tür, warf dubiose Dinge in den Briefkasten. Ich war am Ende und traute mich an manchen Tagen gar nicht mehr aus dem Haus. An besagtem Tag hatte ich eine Flasche Wein getrunken, als er mich anrief. Ich habe ihm gesagt, ich sei mit den Nerven fertig und wolle mich umbringen.“
Mit dieser Zeugenaussage ist die Anklage wegen missbräuchlichem Notruf vom Tisch und das Verfahren wird eingestellt. Allerdings macht die Staatsanwaltschaft darauf aufmerksam, dass aus dem Fall durchaus noch eine Anklage wegen Nachstellung werden kann und der Angeklagte wegen eines anderes Falles noch unter Bewährung steht.
Autor:Dr. Anja Pielorz aus Hattingen |
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