Streit am Bus endet mit Lendenwirbelbruch

Verbaler Streß zwischen dem Angeklagten und dem Opfer ist nicht neu: die beiden Männer haben sich nie gut verstanden, wohnten allerdings zeitweise zusammen in einer Wohngemeinschaft. Irgendwann eskalierte der Streit, nun trafen sie sich vor Gericht wieder.
Der Angeklagte gibt an, er seit gerade von der Arbeit gekommen, habe sich zuhause umgezogen und wollte dann mit dem Bus fahren. Er habe an der Haltestelle an der Wittener Straße gestanden und dann sei der frühere Mitbewohner gekommen. „Früher“ deshalb, weil das Mietverhältnis beendet worden sei. Die Mieterin habe ihm gekündigt. „Da war was mit Drogen und der hat getrunken. Ich habe ihm dann über die Straßenseite zugerufen, ich hätte mein Ziel erreicht und er müsse nun endlich ausziehen. Ich wollte mit dem nichts zu tun haben. Als ich damals da eingezogen bin – ich musste das, weil ich sonst keine Wohnung hatte – da habe ich seinen Namen auf dem Klingelschild gelesen und wusste sofort, dass das nicht gut geht. Na ja, jedenfalls hab‘ ich dem zugeschrieen, jetzt sei es eben vorbei. Und dann ist der über die Straße und wir haben uns gestritten. Ich habe ihn ausgelacht und der hatte wieder eine Fahne. Und dann haben wir uns gegenseitig so geschubst und dann bin ich nach vorne mit dem Oberkörper, jedenfalls habe ich ihn wohl mit meinem Kopf erwischt und der blutete auf einmal.
Und dann bin ich in die Hocke und habe den um die Hüfte gepackt und auf so Bodendecker an der Haltestelle geschmissen. Und dann habe ich ihm eine Ohrfeige gegeben. Aber der kann sich nicht richtig weh getan haben. Jedenfalls kam dann ein Passant und hat mich von dem runtergezogen und dann kam der Bus und ich bin da eingestiegen. Der andere Mann auch.“
Das Opfer jedenfalls hatte mehr Blessuren davon getragen als nur eine blutige Nase. Wie sich herausstellte, war ein Lendenwirbel gebrochen.
Doch der Angeklagte sieht das nicht im Zusammenhang mit seiner Attacke. „Der ist nochmal gefallen an der Haltestelle. Der hatte total einen in der Lampe.“
Auf der anderen Straßenseite beobachtet ein Kumpel die Rauferei, der später auch als Zeuge vernommen wird. „Ich weiß aber nicht, wer angefangen hat. Das ging so hin und her. Bloß als der auf dem Boden lag, da ist der Angeklagte drauf und hat ihm richtig eine gegeben.“
Das will der Angeklagte so nicht stehen lassen und liefert sich einen verbalen Schlagabtausch mit dem Zeugen. „Wieviel hast Du für diese Aussage an Stoff gekriegt? Und wenn ich mal sage, was Du schwarz machst, hä? Das sag ich dem Job-Center, weißt du das?“
Der Vorsitzende Richter Johannes Kimmeskamp unterbricht den Schlagabtausch und die Staatsanwaltschaft droht mit einem Ordnungsgeld, falls jetzt nicht Ruhe herrsche.
Vorstrafen hat der Angeklagte, der zeitweilig unter Betreuung stand, auch: 15 Eintragungen im Bundeszentralregister – von Beleidigung über Diebstahl bis Körperverletzung.
Die Staatsanwaltschaft plädiert bei einer einfachen Körperverletzung auf eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Die Verteidigung fordert einen Freispruch, denn die Aggression sei eindeutig von dem späteren Opfer ausgegangen, der die Straße überquert habe und zu dem Angeklagten ging.
Das Urteil lautet schließlich auf eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je zehn Euro mit der Begründung, die Aggression seit zwar von dem Opfer ausgegangen, aber spätestens als das Opfer am Boden lag, hätte der Angeklagte nicht schlagen dürfen.
Hier seit der Tatbestand der einfachen Körperverletzung erfüllt.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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