Sexuelle Handlungen an Schülern – Hattinger Nachhilfelehrer angeklagt
Ein 55 Jahre alter Hattinger ist vor dem Schöffengericht angeklagt, als Nachhilfelehrer sexuelle Handlungen an Kindern vorgenommen zu haben.
Dem STADTSPIEGEL wurde zufällig bekannt, dass die Staatsanwaltschaft den Hattinger Nachhilfelehrer beschuldigt, von Ende November 2016 bis Ende Januar 2017 in acht Fällen während der Nachhilfestunden sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen zu haben. Dazu soll der Angeklagte durch verschiedene Aushänge an "Schwarzen Brettern" mit preisgünstiger Nachhilfe geworben haben.
Der Hattinger soll den Anklagevorwurf inzwischen eingeräumt haben.
Der Angeklagte befindet sich seit Ende Januar 2017 in Untersuchungshaft und wurde mit Handfesseln aus der Arrestzelle des Amtsgerichtes in den Sitzungssaal geführt. Er war bereits aus Sicherheitsgründen von der JVA Essen zur JVA Dortmund verlegt worden.
Gutachterin beauftragt
Das Gericht hat eine Gutachterin eingeschaltet, die beurteilen soll, ob der Angeklagte aufgrund seiner Neigungen vermindert oder sogar schuldunfähig ist.
„Ich werde alles tun, damit mein Mandant nicht rückfällig wird“, sagte Rechtsanwalt Michael Hiesgen, der den Angeklagten vertritt, zum STADTSPIEGEL.
Fesselspiele mit Kindern bereits im Jahre 2011
In der Sitzung des Schöffengerichtes am vergangenen Montag verlas Richter Lucks nur das Urteil des Amtsgerichtes Meinerzhagen von November 2011. Damals bereits war der Hattinger wegen Freiheitsberaubung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden. Er hatte verschiedene Fesselgegenstände erworben und diese im Jahre 2011 auf einem Spielplatz fünf Kindern gezeigt, um sie neugierig zu machen.
Anschließend hatte er die Kinder damit gefesselt und fotografiert. Die Fesseln löste er erst nach 20 Minuten. Durch die Hilferufe der Kinder waren Passanten aufmerksam geworden, die den Hattinger damals bis zum Eintreffen der Polizei festhielten.
Das Gericht in Meinerzhagen sah damals keine pädophilen Neigungen beim Angeklagten und würdigte bei der Bemessung des Strafmaßes auch eine Geldzahlung des Angeklagten an die Eltern der Kinder im Rahmen der Wiedergutmachung.
Nachdem jetzt während der Hattinger Gerichtsverhandlung weitere Ermittlungsergebnisse vom KK1 aus Schwelm über das Gericht an die Staatsanwältin übergeben wurden, soll am kommenden Dienstag die bisherige Anklage - erweitert um möglicherweise neue Vorwürfe- verlesen werden.
WIE DIE VERHANDLUNG ÖFFENTLICH WURDE
> Die örtliche Presse hatte bisher vom Gericht keine Informationen über die drei Hauptverhandlungen im Juli und im August 2017 erhalten, obwohl der Angeklagte 55 Jahre alt ist. Im Pressespiegel des Internets waren diese zudem als „nicht öffentlich“ gekennzeichnet.
> Als der STADTSPIEGEL auf Nachfrage von der zuständigen Mitarbeiterin des Amtsgerichtes Mitte September die Auskunft erhielt, die bisherigen und künftigen Hauptverhandlungen seien nicht öffentlich, fragte die Redaktion bei der Staatsanwaltschaft in Essen nach und baten um Auskunft über die Anklagevorwürfe.
> Diese schaltete den Pressesprecher des Landgerichtes ein, der kurz darauf mitteilte, dass die Hauptverhandlungen ab sofort doch öffentlich wären.
> Richter Dr. Karl-Martin Lucks gab allerdings zu Beginn des vierten Hauptverhandlungstermins für die Öffentlichkeit keine Zusammenfassung der bisherigen Verhandlungstage.
> Sowohl Staatsanwältin Maria Linten als auch Richter Lucks verweigerten hinterher weitere Auskünfte und verwiesen auf die öffentliche Schöffengerichtsverhandlung am 9. Oktober, in dem die bisherige Anklageschrift der Staatsanwaltschaft um möglicherweise zusätzliche Anklagepunkte erweitert verlesen werden soll.
Der STADTSPIEGEL berichtet weiterhin.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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