Schwunghafter Drogenhandel

Der Sprockhöveler hat Glück gehabt. Sein volles Geständnis vor Gericht bewahrte ihn vor dem Gefängnis und bringt ihm „nur“ eine Bewährungsstrafe.

Eigentlich ist der Sprockhöveler ein unbeschriebenes Blatt. Vorstrafen gibt es nämlich laut Bundeszentralregister nicht. Aber eben den schwunghaften Drogenhandel. Damals, im Sommer 2010, wohnte der Sprockhöveler in der „Kleinbeck“, betont aber vor Gericht sogleich, mit der damaligen Disco habe er nichts zu tun gehabt. Und die hätten auch keine Verbindung zu den Drogen gehabt. Eine Cannabis-Pflanze im Garten sei die seine gewesen. Etwaige Dinge in der Garage – da wisse er nicht, wem diese gehörten. „Da sind immer viele Leute auf dem Grundstück gewesen“, so der Angeklagte. Vor Gericht lässt er durch seine Verteidigerin erklären, die Anklage der Staatsanwaltschaft stimme in allen Punkten. Er habe diesen Handel betrieben. Er sei auch damals selbst abhängig gewesen. Allerdings geht es hier nicht um Heroin, sondern um Amphetamine unterschiedlicher Qualität. Das und das volle Geständnis bewahren den Angeklagten vor dem Gefängnis. Hinzu kommt eine günstige Sozialprognose. Der Angeklagte ist bei einer Zeitarbeitsfirma gemeldet und hat erste Probearbeiten absolviert. Und er ist umgezogen und hat eine neue Beziehung. Die Freundin hat ihm klar gesagt, die Beziehung mit ihr sei nur ohne Drogenkonsum zu haben. All dies führte auch bei der Staatsanwaltschaft zu einer Haftstrafe mit Bewährung. Das Schöffengericht bleibt in seinem Urteil mit einem Jahr und zwei Monaten noch unter dem geforderten Strafmaß der Staatsanwaltschaft von einem Jahr und sechs Monaten. Außerdem muss der Angeklagte 600 Euro an die Landeskasse zahlen.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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