Schwerverletzter Rettungssanitäter in Hattingen die Ausnahme
Erinnern Sie sich noch an den schweren Verkehrsunfall vor einigen Wochen auf der Bochumer Straße? Damals musste die Ruhrbrücke sogar zeitweise gesperrt werden. Dabei verletzte sich auch einer der Helfer schwer. Darüber sprachen wir mit dem Hattinger Feuerwehr-Chef Tomás Stanke:
Herr Stanke, wie geht es dem Rettungssanitäter, der bei der Hilfeleistung selbst schwer verletzt worden ist? Ist er erwerbsunfähig?
Bedauerlicherweise ist es richtig, dass sich bei diesem Einsatz einer unserer Kollegen verletzt hat. Er befindet sich weiterhin in stationärer Behandlung. Verständlicherweise kann ich heute noch nichts zu seinem aktuellen Genesungsverlauf oder eventuellen Prognosen der behandelnden Ärzte sagen.
Geschieht es häufiger, dass sich hauptamtliche Helfer bei Rettungseinsätzen verletzen?
Glücklicherweise haben wir in den letzten Jahren eine sehr niedrige Unfallstatistik. Nach den Erfahrungen im letzten Jahrzehnt haben wir im Jahr 2011 unser neues Sicherheitskonzept mit speziell definierten Prozessen von der Unfallkasse NRW überprüfen lassen und sind mit der höchsten Stufe der Sicherheit prämiert worden.
Eine besonders große Gefahr für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere im Einsatzdienst, besteht dann, wenn beispielsweise Überlastungen durch Stress, Überstunden und Aufgabenverdichtung vorherrschen.
Wir haben unser Dienstplanmodell im Jahr 2012 so umgestellt, dass sowohl der Arbeits- und Gesundheitsschutz als auch die Familienfreundlichkeit optimiert wurden.
Man hört jedoch auch heute noch immer wieder von Systemen, bei denen vor allem dünne Personaldecken so große Belastungen hervorrufen, dass Retter und zu Rettende an Einsatzstellen gefährdet werden.
Machen Helfer in Hattingen eigentlich dieselben Erfahrungen wie von anderen Städten überliefert, dass sie auf Verletzte treffen, die sich nicht helfen lassen wollen, oder auf Neugierige, die gar ihre Arbeit behindern? Wie sind da die Verhaltensmaßregeln?
Auf der Grundlage bestehender Gesetze kann jeder erst mal selbst entscheiden, ob er für sich Hilfe in Anspruch nimmt oder nicht.
Es gibt aber auch Fälle, bei denen ein Arzt entscheiden muss, ob jemand medizinischer Hilfe bedarf.
Dies wird dann in Kooperation mit den Ordnungsbehörden und/oder einer richterlichen Entscheidung zwingend herbeigeführt.
Bei nicht ansprechbaren Personen sind auch oft Angehörige mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattet, die nach Erlaubnis das Tätigwerden des Rettungsdienstes legitimieren.
Unsere Arbeit führt zwangsläufig zu einem gesteigerten Interesse in der Bevölkerung. Natürlich müssen wir unsere Patienten vor allzu neugierigen Blicken schützen und dürfen auch durch unsere Arbeit niemanden gefährden. Gerade bei Verkehrsunfällen kommt es durch Schneidarbeiten zu umherfliegenden Teilen, von denen man schwer verletzt werden kann.
Grundsätzlich kann ich der Hattinger Bevölkerung aber großes Lob aussprechen.
Wir treffen bei Unfällen immer wieder auf sehr engagierte Ersthelfer und großes Verständnis für den Schutz der Betroffenen vor neugierigen Blicken.
Gerade bei dem oben erwähnten Verkehrsunfall auf der Bochumer Straße wurde vorbildlich durch Nicht-Einsatzkräfte Erste Hilfe geleistet.
Autor:Roland Römer aus Hattingen |
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