Schneeschieber sorgt für Stress und Körperverletzung

Im heißen Sommer ging es vor dem Hattinger Amtsgericht um Schnee und eine Auseinandersetzung um die weiße Pracht. Zwei Männer hatten sich gegenseitig Schnee auf den Gehweg geschoben und behaupten nun gegenseitig, von dem jeweils anderen mit dem Schneeschieber geschlagen worden zu sein.
Dabei ist der Schneestreit nur einer von mehreren Nachbarschaftsstreitigkeiten. Immer mal wieder gab es Stress, mal mit einer Mauer, mal mit überhängenden Sträuchern.
Die Grundstücke sind Nachbargrundstücke und müssen im Winter jeder für sich einen Teil des Gehweges freiräumen. Der ist städtische Fläche.
Im schneereichen letzten Winter hatte der Angeklagte seinen Gehweg von Schnee befreien lassen und will anschließend beobachtet haben, dass der nachbarliche Rivale Schnee auf seinen Gehweg beförderte. Er lief raus und nach einem verbalen Gefecht kam es zu einem tätlichen Angriff. Der Angeklagte soll seinem Rivalen kurzerhand mit der Schneeschaufel eines übergebraten haben. Dabei kam es zu Verletzungen am Halsbereich, die auch durch Fotos und einen Arzttermin belegt werden können.
Auch der Angeklagte kam zu Fall, weil sich der Angegriffene natürlich zur Wehr setzte.
Der Angeklagte selbst erklärt allerdings vor Gericht, nicht er habe mit der Schneeschaufel geschlagen, sondern er sei geschlagen und angegriffen worden. Und als er am Boden lag, habe man ihn auch noch mehrfach getreten. Diese Sichtweise der Dinge lässt er durch eine Zeugin bestätigen, die aus ihrer Wohnung heraus alles gesehen haben will.
Doch auch der Rivale, der als Zeuge aussagt, kann seine Ausführungen durch zwei weitere Zeugen bestätigen lassen und hat noch eine dritte Person aufgeboten, die seine Thesen ebenfalls stützen kann. Das allerdings nicht in dieser Hauptverhandlung, denn sie ist nicht als Zeugin geladen. So wird ein Forsetzungstermin der Verhandlung für Mittwoch, 13. Juli, 10.30 Uhr, angesetzt.
Bis dahin will der Vertreter der Staatsanwaltschaft noch einiges recherchieren, zum Beispiel die eingestellten Verfahren gegen den Angeklagten, die sich unter anderem mit Beleidigung befassten.
Überhaupt ist das Verhalten des Angeklagten der Staatsanwaltschaft ein Dorn im Auge, wertet dieser doch Zeugenaussagen mit Bemerkungen und Kichern.
Jetzt muss abgewartet werden, was die Zeugin im Fortsetzungstermin sagen wird. Eines jedenfalls machte der Vertreter der Staatsanwaltschaft ganz deutlich: „Irgendjemand lügt hier und gibt eine falsche Geschichte zum Besten. Das gilt auch für irgendeinen Zeugen. Und wenn ich herausfinde, wer das ist, wird es auch gegen diesen Zeugen ein Verfahren geben“. Auf die „goldene Brücke“ zum Angeklagten, er möge seine Ausführungen doch noch einmal überdenken, will sich dieser nicht einlassen. Der Verteidiger ist machtlos: „Sie sehen doch, dass er nicht will.“

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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