Schlug er seine Frau oder verletzte sie sich selbst?
Der Angeklagte schwieg auch bei diesem Termin vor dem Hattinger Schöffengericht. Er hatte lediglich durch seinen Anwalt mitteilen lassen, dass er die Beleidigungen gegenüber seiner heutigen Ex-Ehefrau zugibt, ihr aber keine Gewalt angetan haben will. Doch nach der Aussage der Ehefrau sprudelte es aus dem Angeklagten nur so heraus.
Er soll seine frühere Frau mehrfach bedrängt haben, ihr Gewalt angetan und sie beleidigt haben. Schließlich ging die Frau zur Polizei und erstattete Anzeige. Die Tat selbst geschah schon im September 2011. Das Paar hat einen Sohn im Teenageralter.
Die Gewalt hat der Angeklagte durch seinen Anwalt stets bestritten, die verbalen Exzesse nicht. Ein Gutachter sollte sich vor allem auf die Glaubwürdigkeit der Ex-Frau konzentrieren, denn Zeugen für die angeblich ausgeübte Gewalt gibt es nicht. Mehrere Rechtsanwälte, die im gleichen Bürogebäude des früheren Firmensitzes des Angeklagten auch ihre Büroräume haben, berichteten zwar von einem Streit, konnten aber keine körperliche Gewalt oder Verletzungen der Ehefrau beobachten.
Verletzungen am Körper und im Gesicht der Frau wurden durch die Polizei festgestellt und per Foto im Herbst 2011 dokumentiert, aber offen ist immer noch die Frage, wodurch sie entstanden sind. Das Paar ist mittlerweile geschieden. Während die Ex-Frau bei ihrer Aussage bleibt, ihr früherer Mann sei sehr eifersüchtig gewesen und habe sie bedroht und beleidigt, habe sie mehrfach geschlagen und eine Beziehung mit ihm sei nicht mehr möglich gewesen, weshalb sie ihn auch verlassen wollte, gibt der Angeklagte eine ganz andere Version nach der Zeugenaussage der Ehefrau zum Besten. „Ich habe meine Frau kennengelernt, da war ich 52 Jahre alt und meine Frau 25. Ich war für die Sicherheit in einer Disko zuständig und sie hat dort hinter der Theke gearbeitet. Ich war begeistert, als sie sich für mich interessierte. Sie hatte viele Schulden, von denen ich einen Großteil bezahlt habe. Ich wollte mir gemeinsam mit ihr etwas Neues aufbauen. Sie wurde Geschäftsführerin einer Firma in der Sicherheitsbranche, die ich gründete.
Ich habe nur für meine Familie gearbeitet
Wir haben zunächst gut zusammengearbeitet und als unser Sohn kam, da war ich glücklich und meine Familie ging mir über alles. 2010 hat sie gemeinsam mit meinem Sohn Urlaub gemacht und ich weiß heute, dass sie mich damals bereits betrogen hat. 2011, in dem Jahr, in dem dies hier alles passierte, betrog sie mich mit einem anderen Mann. Man hatte sie gesehen und mich informiert. Ich habe sie zur Rede gestellt. Wir haben uns gestritten, aber ich habe sie nicht geschlagen. Ich habe ihren Ehering von der Hand abgezogen und ihn aus dem Autofenster geworfen. Den brauchte sie ja nun nicht mehr. Sie sollte an dem besagten Wochenende aus unserem Haus ausziehen und zu ihrer Mutter gehen. Ich habe ihr Bargeld für die Zugfahrt gegeben. Sie ist aber stattdessen mit unserem Sohn in ein Hotel gegangen.“
Die Ex-Frau will sich von ihrem früheren Mann bedroht und verfolgt gefühlt haben. Er habe ihr aufgelauert, sie sei gezwungen worden, von der Geschäftsführung zurückzutreten und wisse heute, dass dies nicht zulässig gewesen sei. Sie habe sich mit ihrem neuen Freund, mit dem sie heute noch zusammen sei, ein neues Leben aufbauen wollen.
Auch ihr Lebensgefährte wird vor Gericht vernommen. Dort gibt er auf Nachfrage auch an, „kein unbeschriebenes Blatt“ zu sein, mehrfach bereits Strafen kassiert zu haben, zuletzt vor einem Jahr. Drogenprobleme habe er auch gehabt.
Auch von Alkohol- und Medikamentenmissbrauch der Ex-Frau des Angeklagten ist die Rede. Sie selbst gibt entsprechende Probleme zu.
Was sie abstreitet, ist der Verdacht „Borderline-Syndrom“, eine Persönlichkeitsstörung, die mit Medikamentenmissbrauch und Selbstzerstörung oft zusammenhängt und deren Ursachen in der frühen Kindheit liegen. Der Gutachter, der sich mit der Frau unterhalten hatte, sollte ursprünglich seine Ergebnisse vortragen. Doch dazu kommt es nicht mehr, nachdem der Angeklagte plötzlich den Mund aufmacht und viele Informationen preis gibt. Weil die Ex-Frau als Zeugin bereits entlassen wurde und sich auf dem Heimweg befindet, kann sie nicht auf die Aussagen ihres früheren Mannes reagieren. Das aber wollen Gericht und Gutachter hören. Deshalb wird sie erneut geladen. Fortsetzung Dienstag, 16. Dezember, 13 Uhr.
Autor:Dr. Anja Pielorz aus Hattingen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.