Rosenkrieg vor dem Amtsgericht: Wenn die Liebe zerbricht

Vor dem Hattinger Amtsgericht hatte sich ein alleinerziehender Vater zweier Söhne zu verantworten. Er soll im Juni letzten Jahres seine damalige Ex-Lebensgefährtin geschlagen haben. Er selbst bestritt die Vorwürfe.

2005 hatte sich das Paar kennengelernt. Beide hatten zu diesem Zeitpunkt aus anderen Beziehungen jeweils zwei Söhne. Zusammen mit den vier Kindern bezog das Paar später ein gemeinsames Haus. „Sie war meine große Liebe“, so der Angeklagte und auch seine Ex-Lebensgefährtin erklärt im Zeugenstand unter Tränen: „Ich hätte niemals gedacht, dass das hier so endet. Wir waren glücklich und ich habe immer geglaubt, das ist für immer.“
War es leider nicht. Im Herbst 2014 kriselte die Beziehung. Der Angeklagte wollte sie beenden, doch man raufte sich noch einmal zusammen. Allerdings nur vorübergehend. Im April 2015 kam es zur endgültigen Trennung, allerdings nicht zum Auszug einer der beiden Parteien aus dem gemeinsamen Haus. „Ich bin in den Keller gezogen, da gab es noch ein zweites Badezimmer. Wohnräume und Küche haben wir gemeinsam genutzt. Das hatte einfach wirtschaftliche Gründe“, so der Angeklagte. Während er bereits das endgültige Ende der Beziehung realisierte, hoffte seine Partnerin noch auf eine gemeinsame Zukunft. „Ich habe jeden Abend auf der Treppe auf ihn gewartet. Wenn er von der Arbeit kam und in den Keller ging, habe ich um ein Gespräch gebettelt. Ich bin zu ihm in den Keller gegangen und wir haben auch noch Nähe in unserer Beziehung gehabt“, erzählt sie unter Tränen im Zeugenstand.
Der Angeklagte chattete zu diesem Zeitpunkt bereits mit anderen Frauen, traf sich mit ihnen. Seine frühere Partnerin versuchte, ihn zur Rede zu stellen. Sie bekam Angst vor ihm, versteckte Messer. Der Angeklagte hatte mehrere Fahrtenmesser und war oft mit den vier Söhnen unterwegs gewesen. Für ihn waren die Messer sein Hobby. „Er war so anders. Ich hatte Angst, er würde die Messer auch mal gegen mich richten“, so die Zeugin. Gewalttätig war er ihr gegenüber nie geworden, aber sie hatte mitbekommen, dass er seine beiden Söhne früher öfter relativ heftig geschlagen hatte. Das bestätigte der ebenfalls als Zeuge geladene ältere Sohn – allerdings erst auf Kopfnicken des Angeklagten. Ganz offensichtlich wollte er mit seiner Aussage dem Angeklagten nicht noch mehr Schwierigkeiten bereiten.

"Ich wartete jeden Abend auf ihn auf der Treppe"

Etwa zwei Wochen vor der eigentlich angeklagten Körperverletzung versuchte die frühere Lebensgefährtin mitten in der Nacht den Angeklagten auf seinem Notlager noch einmal zum Einlenken zu bewegen. Als dies scheiterte, zerkratzte die Frau dem Mann den Oberkörper. Es kam zu einem heftigen Streit, in dessen Verlauf der Sohn des Angeklagten die Kratzspuren auch mit dem Handy fest hielt.
Zum Tatzeitpunkt im Juni 2015 suchte der Angeklagte die von seiner Ex-Lebensgefährtin versteckten Messer, fand diese nicht und suchte die Frau in deren Badezimmer auf. Dann soll es zu einem Streit mit einem Schlag gegen den Kopf der Frau gekommen sein, die dadurch in die Badewanne fiel. Weitere Attacken folgten im Flur und im Schlafzimmer, welches der Angeklagte verwüstete. In der Hauptverhandlung gibt der Angeklagte den Streit und die Verwüstungen zu, nicht aber die Körperverletzung. Vielmehr soll aggressives Verhalten von der Frau ausgegangen sein.
Nennenswerte Verletzungen waren bei ihr nicht nachweisbar. Kopfschmerzen, Beule und Prellungen soll es gegeben haben und wurden in einem Attest bestätigt. Strittig ist auch, wann der Angeklagte das Badezimmer verlassen haben soll. Er und auch sein Sohn behaupten, vor der Ex-Lebensgefährtin; sie sagt das Gegenteil. Für den Verteidiger alles hinreichende Gründe, die Darstellung der Anklage und damit der Frau in Zweifel zu ziehen und Freispruch für seinen Mandanten zu fordern.
Die Staatsanwaltschaft hingegen sieht die Anklage bestätigt und fordert für die Körperverletzung des bisher unbescholtenen Angeklagten eine hohe Geldstrafe. Der Vorsitzende Richter sieht dies ähnlich und verurteilt den Angeklagten zu einer Geldstrafe von insgesamt 4200 Euro.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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