Richter macht „kurzen Prozess“ – 16 Monate Gefängnis
Eine 46 Jahre alte Angeklagte hatte gegen ein Urteil des Hattinger Schöffengerichtes Berufung eingelegt. Nach der heutigen Verhandlung beim Landgericht muss sie 16 Monate in´s Gefängnis.
Das Schöffengericht in Hattingen hatte im Juni 2016 eine damals 45 Jahre alte Angeklagte wegen Betruges in 17 Fällen zum Nachteil eines Hattinger Küchenstudios, verschiedener Autohäuser und einem Kaufhaus auf der Großen Weilstraße zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Gegen dieses Urteil hatte die Angeklagte Berufung eingelegt.
Über diese Berufung verhandelte jetzt die XIII. Kleine Strafkammer beim Landgericht in Essen. Nachdem Richter Dr. Wilfinger die Urteilsbegründung des Schöffengerichtes in Hattingen von Juni 2016 verlesen hatte, begründete der Anwalt der Angeklagten die Berufung mit der Hoffnung auf eine Bewährungsstrafe für seine vorbestrafte Mandantin.
Bei einem Küchenfachgeschäft in Hattingen hatte die Angeklagte im Juni 2014 eine Ausstellungs-Küche zum Preise von über 9.000 Euro gekauft und auch erhalten. Das Geld für den fälligen Kaufpreis erhoffte sie sich aus einem Versprechen von Verwandten als Geschenk zu einer geplanten Hochzeit. Beides trat dann nicht ein.
Bezahlt hat sie die Küche bis heute nicht. Nach dem Auszug aus ihrer Wohnung in Hattingen will sie die Küche einfach weiter verkauft haben, auch in dem Wissen, dass ihr diese Küche nicht gehört. So lautete ihre Einlassung vor dem Hattinger Schöffengericht und auch heute beim Landgericht.
Richter spricht "Klartext"
Der Vorsitzende Richter glaubte ihr offensichtlich nicht. Er stellte in Aussicht, durch die Polizei feststellen zu lassen, ob sich besagte Küche nicht in ihrer Wohnung befinden würde.
Daraufhin gestand die Angeklagte dann plötzlich unter „starker Verwunderung“ ihres Anwaltes, dass diese Küche doch in ihrer Wohnung vorhanden sei.
Die „Ernsthaftigkeit der Lage“ wurde deutlich, als der Vorsitzende Richter „unmissverständlich“ andeutete, dass unter diesen Bedingungen eine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil nicht erfolgreich sein könne.
Er unterbrach die Hauptverhandlung, um dem Anwalt und der Angeklagten eine Beratungspause einzuräumen. Danach zog der Anwalt der Angeklagten mit ihrem Einverständnis die Berufung gegen das Hattinger Urteil zurück, so dass dieses Rechtskraft erlangte. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Angeklagte.
16 Monate muss die frühere Hattingerin jetzt in´s Gefängnis.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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