Revision gegen "lebenslang"
Lebenslänglich lautet das Urteil vor dem Essener Landgericht gegen den kurdischen Familienvater aus Hattingen, der versucht haben soll, seine Familie zu töten. Sein Pflichtverteidiger Dr. Gregor Hanisch hat gegen das Urteil Revision eingelegt beim Bundesgerichtshof.
Das Gericht wertete die Angriffe des Familienvaters gegen seine Frau und seine drei Kinder alle als Mordversuch. Für den Angriff auf seine Tochter erhielt er „lebenslänglich“, für die Angriffe gegen seine Frau und die beiden weiteren Kinder jeweils 13 bzw. 12 Jahre. „Der Paragraph 57 im Strafgesetzbuch sieht allerdings vor, wenn ein Mordversuch mit lebenslänglich geurteilt wird, so wird bei der Gesamtstrafenbildung dieses Urteil auch für die anderen Mordversuche angesetzt. Das ist in diesem Fall so wesen“.
Das Gericht hat allerdings nicht die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das bedeutet, dass nach Verbüßung der haftstrafe von 15 Jahren der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Wird die Schwere der Schuld anerkannt, ist das nicht möglich.
Pflichtverteidiger Dr. Gregor Hanisch hat bereits Revision eingelegt. Er geht nach wie vor davon aus, dass der Angeklagte von den Tötungsversuchen zurückgetreten ist. „Ich meine, er hat freiwillig aufgehört“, so Hanisch. Das Gericht hat dies anders gesehen. „Zwei Personen sind in eine andere Wohnung geflüchtet. Doch die Tür stand auf und der Angeklagte hat dies gesehen. Er hätte folgen und die Tat weiterführen können. Das hat er aber nicht. Bei den zwei anderen Personen ging das Gericht davon aus, der Angeklagte habe geglaubt, die Verletzungen seien tödlich. Doch eine der Verletzungen hat lautstark um Hilfe gerufen. Auch hier wurde der Tötungsversuch nicht weitergeführt.“ Es werden viele Monate vergehen, bevor über die Revision entschieden wird. Bis dahin wird der Familienvater, der stets die Tötungsabsicht bestritten hatte, in Essen in U-Haft bleiben.
Autor:Dr. Anja Pielorz aus Hattingen |
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