Rettungskräfte bedroht und beleidigt – 3 Monate Gefängnis ohne Bewährung

Übergriffe auf Rettungskräfte sind nicht tolerierbar.

Ein 29 Jahre alter Hattinger wurde jetzt wegen Bedrohung in Tateinheit mit Beleidigung von Rettungskräften zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Staatsanwalt Dr. Volker Widhammer brachte es auf den Punkt. Die Rechtsordnung scheint dem Angeklagten egal zu sein. Von Alkohol- und Drogenmissbrauch immer noch gezeichnet, hat der Hattinger schon einige Jahre Hafterfahrung aufzuweisen. Eine rechtsstaatliche Struktur ist bei ihm nicht zu erkennen. Er hofft aktuell auf die kurzfristige Zuweisung eines Platzes für Entgiftung und Entzug in einer Fachklinik. Der Angeklagte berichtete, dass noch am Morgen der Gerichtsverhandlung eine Wohnungsdurchsuchung der Kriminalpolizei bei ihm im Zusammenhang mit einem Verfahren gegen ihn wegen gefährlicher Körperverletzung stattgefunden habe.

Zahlreiche Vorstrafen, eine noch offene Bewährungsstrafe und bereits wieder 13 Strafanzeigen seit Beginn der letzten Bewährungszeit beschäftigen immer wieder Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und Bewährungshelfer.

In der aktuellen Hauptverhandlung wurde ihm vorgeworfen, im August 2017 hinter die Abdeckung des seit längerem defekten Fahrkartenautomaten beim S-Bahnhof Hattingen Mitte gegriffen zu haben, wohl in der Erwartungshaltung, dort nicht entnommene Münzen zu finden. Am Ende der Beweisaufnahme wurde dieser Vorwurf allerdings eingestellt und nicht weiter verfolgt.

RTW-Besatzung beleidigt und mit dem Tode bedroht
Die weitere Anklage bezog sich auf einen Einsatz einer Rettungswagenbesatzung in einer städtischen Unterkunft an der Werksstraße im Oktober des letzten Jahres. Da der Angeklagte der Meinung war, der Mitbewohner der Unterkunft hätte den Rettungswagen alarmiert um ein Taxi zu sparen, beleidigte er die Mitarbeiterinnen des Rettungswagen und äußerte auch, diese umzubringen. Für seine damaligen Äußerungen entschuldigte sich der Angeklagte im Gericht bei den Mitarbeiterinnen des RTW.

Die Stellungnahme und Bewertung des Bewährungshelfers des Angeklagten am Ende der Beweisaufnahme fiel negativ aus. Der Angeklagte schaffte es bereits 2014 nicht, die damaligen Bewährungsauflagen zu erfüllen. Er soll in der Folgezeit gegen zahlreiche Auflagen verstoßen und auch Gesprächstermine nicht wahrgenommen haben.

Rettungskräfte bedrohen – geht gar nicht
„Das Beleidigen und Bedrohen von Rettungskräften ist unmöglich und nicht akzeptierbar“, sagte Staatsanwalt Dr. Widhammer und plädierte tat- und schuldangemessen unter Berücksichtigung aller Faktoren, die für und gegen den Angeklagten sprechen, für eine Freiheitsstrafe von 4 Monaten ohne Bewährung.

Strafverteidiger Dr. Gregor Hanisch bat das Gericht, die von seinem Mandanten geäußerte Bedrohung als Folge eines emotionalen Ausnahmezustandes und als bloße Verwünschung zu werten. Unter Berücksichtigung, dass sein Mandant beabsichtigt, seine größten Feinde, nämlich Drogen und Alkohol zu bekämpfen, plädierte er an das Gericht, eine Strafe nicht ohne Bewährung zu verhängen.

Gefängnis ohne Bewährung
Dem folgte Richter Kimmeskamp nicht. Er verurteilte den Angeklagten wegen Bedrohung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten ohne Bewährung. In seiner Urteilsbegründung erwähnte der Richter, dass es sich bei dem Anklagepunkt nicht um eine einzelne Ausnahmesituation gehandelt haben könne, da der Hattinger wohl unter Dauer-Ausnahmesituationen zu stehen scheint.

Wird das Urteil rechtskräftig, muss der Hattinger damit rechnen, dass eine noch laufende Bewährungsstrafe widerrufen und er dann für insgesamt 7 Monate in´s Gefängnis muss.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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