Rechtskunde AG erlebt Schöffengerichtsverhandlung - Schwierige Wahrheitsfindung - Freispruch für den Angeklagten aus Sprockhövel
Schülerinnen und Schüler der Rechtskunde-Arbeitsgemeinschaft aus den 9. Klassen der Mathilde-Anneke-Schule aus Sprockhövel waren heute Zuhörer bei der öffentlichen Hauptverhandlung des Schöffengerichtes in Hattingen. Rechtsanwältin Elke Althäuser hatte die Schüler-AG vorher bereits im Unterricht mit dem Grundgesetz, dem Zvil- und Strafrecht vertraut gemacht und den Ablauf einer Hauptverhandlung geschildert.
Dennoch, so die Aussage der Schülerinnen und Schüler, war die Praxis-Teilnahme im Gerichtssaal beeindruckend.
Haftbefehl zu Beginn der Verhandlung
Da einer der beiden Angeklagten aus Sprockhövel nicht erschienen war, erging zu Beginn der Hauptverhandlung ein sofortiger Haftbefehl gegen diesen abwesenden Angeklagten. Der anwesende Angeklagte bestritt dann, mit den Anklagevorwürfen etwas zu tun zu haben.
Angeklagt war ein Diebstahl von Tabakwaren im Wert von 210 Euro mit Gewalteinsatz gegen Mitarbeiterinnen in einem Lebensmittelmarkt in Niedersprockhövel im Oktober des letzten Jahres. Der 35 Jahre alte Angeklagte aus Sprockhövel gab zu, seinen Kollegen, den er nach Jahren am Tattage zufällig in Sprockhövel getroffen haben will, in den Lebensmittelmarkt begleitet zu haben.
Den Diebstahl der Tabakwaren durch den nicht erschienen Angeklagten hatte er aber weder verhindert noch diesen dem Personal gemeldet.
Hilferuf einer Mitarbeiterin
Da die Inhaberin des Lebensmittelmarktes den Diebstahl beobachtet und weitere Mitarbeiterinnen hinzugezogen hatte, wurden die Täter im Eingangsbereich auf den Diebstahl angesprochen. Nach einer kleinen Rangelei mit anschließender Flucht der beiden Angeklagten und Verfolgung durch Mitarbeiter und Kunden des Marktes konnte der anwesende Angeklagte noch auf der Hauptstraße von der Polizei gestellt werden.
Im Rahmen der Beweisaufnahme wurden 6 Zeugen zum Tatablauf befragt.
In seinem anschließenden Plädoyer forderte Staatsanwalt Endberg für den nach seiner Auffassung bewiesenen einfachen Diebstahl in Mittäterschaft für den angeklagten Sprockhöveler eine Geldstrafe von insgesamt 3.200 Euro.
Verteidiger beantragt Freispruch
Rechtsanwalt Peter Steffen sah das in seinem Plädoyer anders. Für ihn war bewiesen, dass sein Mandant den Täter nicht abgeschirmt sondern "rumgehampelt" habe, um diesen von der Tat abzuhalten. Für ihn also war sein Mandant an der Tat nicht beteiligt und er sah auch keine vorherige Absprache zur Tat. Somit forderte er Freispruch für seinen Mandanten.
Nach längerer Beratung des Schöffengerichtes sprach der Vorsitzende Richter, Johannes Kimmeskamp, dann den Angeklagten auf Kosten der Landeskasse frei.
"Es war eine Gradwanderung für das Schöffengericht bei der Urteilsfindung", so Richter Kimmeskamp zu Beginn seiner Urteilsbegründung, in der er angab, dass letztendlich eine objektive Beteiligung des anwesenden Angeklagten an dem Diebstahl nicht feststellbar war bzw. bewiesen werden konnte.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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