Rasende Eifersucht bringt Hattinger ins Gefängnis

Die Sitzordnung des Schöffengerichtes

Ein 33 Jahre alter Hattinger wurde vom Schöffengericht wegen mehrfacher Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung und wegen Raubes zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Seine Anwälte wollen gegen das Urteil Berufung einlegen.

Angeklagter in JVA verletzt
Zu Beginn der über 6-stündigen Hauptverhandlung des Schöffengerichtes wurde der Angeklagte aus der JVA Essen in den Gerichtssaal geführt. Er hatte ein großes Pflaster an seinem Hals und eine Gipsschiene am Arm. Das waren die Folgen der Gewalttat eines Mithäftlings mit einer Rasierklinge gegen ihn. Grund soll der Streit um ein Päckchen Tabak gewesen sein. „Der Staat ist nicht in der Lage, meinen Mandanten im Gefängnis zu schützen“, sagte Rechtsanwalt Jörg Ludwig über den Zustand seines Mandanten.

Seit 2001 in Deutschland
Der Angeklagte ist in Rußland aufgewachsen und dort zur Schule gegangen. Nach dem frühen Tode seines Vaters kam er mit seiner Mutter im Jahre 2001 nach Deutschland. Er war bis 2015 Berufskraftfahrer. Dann wurde ihm der Führerschein wegen Alkohol am Steuer entzogen.

Im Februar 2016 lernte der Angeklagte eine Hattingerin kennen, die sich gerade vom Vater ihres Kindes getrennt hatte. Man begann eine Beziehung und verbrachte die Tage wechselseitig in den jeweiligen Wohnungen.

Vom eigenen Bruder sexuell missbraucht
Als die Hattingerin dem Angeklagten ihre Lebensgeschichte erzählte, soll sie auch erwähnt haben, dass sie von ihrem Bruder in ihrer Kindheit zu sexuellen Handlungen genötigt und sogar von ihm vergewaltigt worden sei. Dieses brachte den Angeklagten, der verliebt und überaus eifersüchtig war, in Rage.

Bei einem Grillabend mit dem Bruder seiner Freundin und weiteren Landsleuten kam es Anfang Juli 2016 zu einem Streit, bei dem der Angeklagte zahlreiche Messerstiche davontrug. Er begab sich dann verletzt in die Wohnung seiner Freundin. Er lehnte die ihm angebotene Erste-Hilfe ab und äußerte, seine Freundin sei an allem Schuld. Dann soll er sie mehrfach geschlagen und mittels eines Küchenmessers mit dem Tode bedroht haben. Später war er verletzt auf der Straße zusammengebrochen und in`s Krankenhaus gebracht worden.

Täglich Alkoholkonsum
In der Folgezeit wurde der Angeklagte, der täglich große Mengen Alkohol trank, immer wieder gegen seine Freundin gewalttätig. Diese erstattete Anfang Juli 2016 Strafanzeige. Danach verzieh sie dem Angeklagten und setzte ihre Beziehung mit ihm fort. Nach den Auswirkungen seines immer größer werdenden Alkoholkonsumes eskalierte die Beziehung immer mehr.

Die Hattingerin trennte sich dann von dem Angeklagten und veranlasste Anfang November 2016 ein gerichtliches Näherungsverbot. Der Angeklagte durfte sich seiner Freundin nicht mehr nähern. Dem Vater seiner früheren Freundin soll der Angeklagte gesagt haben, „wir lieben uns- ich lasse sie nicht in Ruhe“.

Näherungsverbot missachtet
Dieses Verbot ignorierte der Hattinger und kam immer wieder in die unmittelbare Nähe seiner Freundin. Diese hatte nicht nur Ärger mit dem Vater ihres Kindes wegen Sorgerechtsstreitigkeiten, sondern auch monatelang Stress mit dem Angeklagten, der sie immer wieder „stalkte“ und in der Folgezeit auch körperlich attackierte.
Als der Angeklagte Anfang Januar 2017 seine frühere Freundin morgens abfing, bedrohte, gegen ihr Auto stieß und beraubte, wurde er von der Polizei kurze Zeit später festgenommen und kam in Haft.

15 Zeugen vor Gericht
„Es war ein ziemlich anstrengender Sitzungstag mit 15 Zeugen“ sagte Staatsanwältin Katrin Arenfeld in ihrem Plädoyer. Am Ende der Beweisaufnahme beantragte sie eine Gesamtstrafe von 3 Jahren Gefängnis für den Hattinger. 8 Straftaten sah sie als bewiesen an.

Rechtsanwalt Jörg Ludwig, der den Angeklagten zusammen mit Pflichtverteidiger Vadim Krimhand vertrat, hielt die Aussagen der Geschädigten für unglaubhaft und stufte die Zeugin als unglaubwürdig ein. Er beantragte für seinen Mandanten eine Bewährungsstrafe mit der Auflage, einen Anti-Aggressionskurs zu besuchen und an einer Sucht und Entzugstherapie teilzunehmen.

Rechtsanwältin Elke Althäuser, die als Nebenklägerin die Geschädigte und Exfreundin des Angeklagten vertrat, schilderte die gesundheitlichen Beschwerden, unter denen ihre Mandantin immer noch leidet.

In „seinem letzten Wort“ entschuldigte sich der Angeklagte bei seiner früheren Freundin für alle Unannehmlichkeiten und bedauerte sein Verhalten.

Richter Johannes Kimmeskamp verkündete dann das Urteil des Schöffengerichtes. Der Hattinger wurde wegen Körperverletzung in 4 Fällen in Tateinheit mit Bedrohung und Nötigung, wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz und wegen Raubes zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten ohne Bewährung verurteilt. „Das ist eine tat- und schuldangemessene Strafe für die zahlreichen Bedrohungs- und Terror-Szenarien, die die Geschädigte erleiden musste, sagte er u.a. in seiner Urteilsbegründung.

Berufung angekündigt
Rechtsanwalt Ludwig kündigte noch im Gericht an, Berufung gegen das Urteil einzulegen und einen Antrag zu stellen, seinen Mandanten in eine andere JVA zu verlegen, um dessen körperliche Unversehrtheit in der Strafhaft sicher zu stellen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

18 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.