Prügel auf dem Altstadtfest
Das Altstadtfest im letzten Jahr dürfte zumindest einem Hattinger nicht in guter Erinnerung bleiben. Er wurde geschlagen und die Verletzungen waren so schwer, dass er operiert werden musste. Der Angeklagte musste sich jetzt wegen Körperverletzung vor dem Hattinger Amtsgericht verantworten.
Zwei Termine als Hauptverhandlung waren notwendig, um den Sachverhalt aufklären zu können.
Angeklagter und Opfer, zugleich Nebenkläger und Zeuge, hatten nur übereinstimmend die körperliche Auseinandersetzung mitten in der Nacht in der Altstadt zugegeben. Dann unterschieden sich die Darstellungen.
Während der Angeklagte behauptet, den stark angetrunkenen Zeugen schon vor Mitternacht gesehen zu haben, erklärte dieser, zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht in Hattingen gewesen zu sein.
Gemeinsam mit der Ehefrau und weiteren fünf Freunden habe man den Samstag abend in einem griechischen Restaurant in Sprockhövel verbracht. Dort habe es ein Weinfest gegeben mit einem Büffet und es sei ein lustiger und langer Abend gewesen. Erst nach Mitternacht, so sagen alle Teilnehmer daran übereinstimmend, habe man sich getrennt.
Während die meisten mit dem eigenen Fahrzeug nach Hause fuhren, wollten zwei Männer noch in die Altstadt nach Hattingen. Für einen von ihnen wurde es kein schöner Abend. Seine Ehefrau berichtet dazu als Zeugin, sie sei nach dem schönen Abend in Sprockhövel nach Hause gebracht worden und ins Bett gegangen. Erst am Sonntag morgen sei sie durch den Telefonanruf ihres Mannes gewecket worden, er läge im Krankenhaus und sie müsse kommen. Sie habe nichts mitbekommen.
„Im Krankenhaus habe ich dann erst gesehen, was mit seinem Gesicht passiert ist. Und erst viel später habe ich erfahren, dass es zu einer Schlägerei gekommen sein soll und er mit dem Schuh ins Gesicht getreten worden war.“
Für die Staatsanwältin ist der Fall klar. Sie plädiert auf eine Geldstrafe gegen den bisher nicht straffällig gewordenen Angeklagten in Höhe von 2.700 Euro. Für sie ist erwiesen, dass der Angeklagte den Zeugen und Nebenkläger geschlagen und getreten hat, nachdem dieser ihm keine Zigarette geben konnte.
Die Verteidigung sieht dies nicht als erwiesen an und plädiert auf Freispruch. Zeugen für die Tat habe es außer dem Opfer keine gegeben und sein Mandant habe sich gegen die Attacken des Mannes nur zur Wehr gesetzt. Dabei sei das Opfer gestürzt und habe sich die Verletzungen zugezogen.
Dieser Darstellung kann sich der Vorsitzende Richter Johannes Kimmeskamp nicht anschließen. Auch er sieht die Körperverletzung als bewiesen an und folgt in seinem Urteil dem Plädoyer der Staatsanwältin.
Der Angeklagte, der in einem großen Einzelhandelsgeschäft arbeitet, muss 2.700 Euro Geldstrafe zahlen.
Autor:Dr. Anja Pielorz aus Hattingen |
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