Polizisten spielen Taxi – Im Streifenwagen zum Gericht

Immer wieder müssen Polizeibeamte Angeklagte bei Gericht vorführen, wenn diese der Vorladung nicht nachgekommen sind.
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  • hochgeladen von Hans-Georg Höffken

Eine Hattingerin hatte sich wegen 12-fachen gewerbsmäßigen Betruges vor dem Amtsgericht zu verantworten und wurde dafür zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt, die für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Unter den wachsamen Augen zweier Polizeibeamter wartete die 53 Jahre alte Angeklagte aus Hattingen auf dem Gerichtsflur auf den Beginn Ihres Strafprozesses. Da sie beim ersten Gerichtstermin nicht erschienen war, war ihre Vorführung angeordnet worden. „Die polizeiliche Vorführung ist auf Anordnung des Gerichtes eine hoheitliche Aufgabe der Polizei“, sagte Richter Kimmeskamp zum STADTSPIEGEL. Die Angeklagte muss diese „Taxifahrt“ daher noch nichtmals bezahlen.

Ehemann erstattete Strafanzeige
Staatsanwalt Joachim Lichtinghagen verlas dann die Anklageschrift, aus der auch zu entnehmen war, dass der frühere Ehemann der Angeklagten die Strafanzeige selbst gestellt hatte. Gewerbsmäßiger Betrug in 12 Fällen wurde der Hattingerin, die schon mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war, vorgeworfen.

Kirchenglocken läuteten beim Geständnis
„Ich gebe alles zu“, sagte die Hattingerin und ergänzte, „aufgrund meiner schlechten Schufa und meiner Geldnöte habe ich die Betrügereien begangen“. Das gleichzeitige Geläut aller Kirchenglocken von Sankt Peter und Paul muss rein zufällig gewesen sein.

Staatsanwalt Lichtinghagen machte sich „einige Notizen“ als die Hattingerin gestand, dass ihr früherer Mann zugestimmt habe, dass sie dessen persönliche Daten benutzen konnte und sich eine entsprechende Kreditkarte, die auf seinen Namen lautete, besorgte. Mit dieser Kreditkarte nahm sie dann im Internet zahlreiche Bestellungen vor. Sie erhielt Waren und Dienstleistungen, bezahlte allerdings nicht.

„Ich bereue meine Taten zutiefst“ sagte die Angeklagte in ihrem Schlusswort, nachdem der Staatsanwalt für die von ihr begangenen Betrügereien eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren gefordert hatte. „Nur mit Bauchschmerzen“, so der Staatsanwalt, könne diese Strafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden, zumal von der Angeklagten noch ein offener Strafbefehl nicht bezahlt ist.

Angeklagte wird einem Bewährungshelfer unterstellt
Richter Kimmeskamp verurteilte die Hattingerin dann tat- und schuldangemessen wegen der Betrügereien zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Wenn sich die Angeklagte in den nächsten drei Jahren straffrei führt und den Weisungen eines Bewährungshelfers nachkommt, der „Ordnung in ihr Leben“ bringen soll, muss sie nicht ins Gefängnis. Die Kosten des Strafprozesses muss sie aber bezahlen und den von ihr bei den Firmen angerichteten Schaden wieder gut machen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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