Polizist zerkratzt Auto

Ein Polizeibeamter musste sich vor dem Hattinger Amtsgericht wegen Sachbeschädigung verantworten. Er soll auf einem Parkplatz mutwillig ein Auto beschädigt haben.

Der geschiedene Polizist lebt in Hattingen und zu der Wohnanlage hören Parkplätze, die ausschließlich für die Bewohner, deren Besucher und einigen Kunden bestimmter Dienstleistungen bestimmt sind.
Jedenfalls nicht für die Angestellte einer Bäckerei, die dort regelmäßig parkte. Mindestens dreimal, so die Frau selbst, habe sie Lackschäden an ihrem Auto gehabt.
Die beiden ersten Male habe sie nicht gewusst, woher diese kommen. Beim dritten Mal, kurz nach Pfingsten 2014, will sie den Täter gesehen haben. Vor Gericht gibt sie an, aus dem Schaufenster der Bäckerei auf ihr Auto geschaut zu haben. Dabei habe sie den Angeklagten gesehen, der mit einem Gegenstand in der Hand nahe an ihrem Auto auf der Beifahrerseite vorbei ging und dabei eine entsprechende Bewegung vollzog.

Aus dem Amtsgericht

Sie sei daraufhin sofort rausgelaufen und habe den Mann zur Rede gestellt. Ein Kratzer habe sich auf der Beifahrerseite befunden, der Mann selbst habe geleugnet, diesen verursacht zu haben, und wollte nicht auf die Polizei warten. Er erklärte, er müsse zum Dienst. Er habe seinen Sohn, ebenfalls Polizeibeamter, gerufen und dieser sei auch gekommen.
Auch ihre Arbeitskollegin habe den Vorfall von dem Aufenthaltsraum der Bäckerei beobachtet und sei zum Ort des Geschehens gelaufen. Beide Frauen geben übereinstimmend an, dass es sich bei dem Täter um den Polizeibeamten auf der Anklagebank handelt. Der Schaden betrug etwa 1000 Euro. Die Polizei habe den Vorfall aufgenommen. Und so kommt es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht.
Dort streitet der Angeklagte alles ab. Er will einen Getränkekasten in der Hand gehabt haben, den er ins Auto getragen hat. Auch sein Sohn will seinen Vater mit einem solchen Kasten gesehen haben. Die beiden Frauen allerdings bleiben bei der Aussage, der Mann habe außer dem spitzen Gegenstand nichts in der Hand gehabt.
Staatsanwaltschaft und Richter schenken den Zeugen Glauben. Sie können auch keinen Grund dafür sehen, warum die beiden Frauen den Angeklagten belasten sollten, wenn er nicht der Täter war.
900 Euro Geldstrafe soll der Angeklagte bezahlen. Ob das Urteil rechtskräftig wird, hängt nun von seinem Verteidiger ab, der einen Freispruch fordert, weil die Zeugen den Täter und den Tatvorgang gar nicht genau hätten beobachten können. Er hat auch Fotos mitgebracht.
Und er stellt einen Antrag, falls das Gericht zu einem Urteil kommt, die Polizeibeamtin zu vernehmen, die den Vorgang protokolliert hat, weil in dem Protokoll kein Hinweis darauf zu finden sei, dass die Zeugin die Tat tatsächlich beobachtet habe. Außerdem möchte er einen Ortstermin haben.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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