Polizeibeamten widersetzt - 900 Euro für den Kinderschutzbund

Ein Wittener hatte gegen einen Strafbefehl des hiesigen Amtsgerichtes über 50 Tagessätze á 10 Euro Einspruch eingelegt. Er soll Widerstand gegen Polizeibeamte und Rettungssanitäter geleistet haben. Nach zwei Hauptverhandlungstagen wurde das Verfahren heute gegen Zahlung von 900 Euro an den Kinderschutzbund Hattingen/Sprockhövel eingestellt.

Bis zum Ende der Verhandlung konnte nicht eindeutig festgestellt werden, wie betrunken der 46 Jahre alte Wittener war, als er im September 2017 auf dem Boden vor einem Kaufhaus an der Großen Weilstraße lag. Passanten hatten Polizeibeamte, die in der Fußläufigkeit „auf Streife waren“, auf den am Boden liegenden Mann aufmerksam gemacht.

Betrunken in der Fußläufigkeit
Der Wittener machte am Tattag auf die Beamten einen so betrunkenen Eindruck, dass diese einen Rettungswagen alarmierten. Als dieser eintraf, soll der Wittener aggressiv geworden sein.

Als die Beamten ihm aufhelfen wollten, um ihn in den Rettungswagen zu transportieren, kam es zu Widerstandshandlungen gegen die Beamten. „Er hat wild mit den Armen herumgefuchtelt und versucht, jeden zu schlagen, der ihm am nächsten stand“, berichtet die Fahrerin des Rettungswagens. Sie hätten wirklich Mühe gehabt, ihn in den Rettungswagen zu bekommen, sagte dazu ein Polizeibeamter.

Dieses gelang dann, nachdem der Betrunkene auf der Trage von den Beamten gefesselt wurde. Während ein Polizeibeamter die Schläge des Angeklagten gegen sich gerichtet empfand, konnte dieses der andere Beamte gegen sich nicht bestätigen. Durch die Widerstandshandlungen des Betrunkenen wurde von den Beamten bzw. Rettungskräften zum Glück keiner verletzt.

Der Wittener wurde dann vom Rettungswagen in´s Polizeigewahrsam transportiert. Ein hinzugerufener Arzt bescheinigte die Gewahrsamsfähigkeit des Angeklagten.

Polizei verzichtete auf Entnahme einer Blutprobe
Der Angeklagte selbst machte vor Gericht an beiden Verhandlungstagen von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Der Pflichtverteidiger des Angeklagten empfand es vor Gericht als unglaublich und unerhört, dass die Polizeibeamten dann aus für ihn nicht nachvollziehbaren Gründen der Verhältnismäßigkeit entschieden hatten, den Betrunkenen weder „pusten“ noch ihm eine Blutprobe entnehmen zu lassen. Dadurch wäre, so der Anwalt des Angeklagten, sowohl entlastende oder belastende Indizien für seinen Mandanten klar nachweisbar gewesen. Er bezog sich dabei auf den Tatbestand des Vollrausches bzw. einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit.

Am Ende der Beweisaufnahme wurde dann mit Zustimmung aller Prozessparteien von Richterin Stolle das Verfahren gegen den vorbestraften und noch unter Bewährung stehenden Wittener vorläufig eingestellt. Überweist dieser innerhalb von 6 Monaten insgesamt 900 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund Ortsverein Hattingen/Sprockhövel, ist dieser Fall für den Wittener endgültig erledigt.

Ein rechtskräftiger Strafbefehl wäre hinsichtlich der Überprüfung der noch zwei offenen Bewährungsstrafen für den Angeklagten negativer gewesen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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