Partnerin misshandelt – 7 Monate Gefängnis
Ein 36 Jahre alter Angeklagter aus Sprockhövel wurde jetzt vom Amtsgericht wegen Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung zu 7 Monaten Gefängnis verurteilt.
Nach der Urteilsverkündung brach die frühere Partnerin des Angeklagten in Tränen aus. Der Urteilsspruch scheint ein Schlussstrich unter eine von Gewaltexzessen gekennzeichnete Beziehung zu sein.
Seit Juni 2016 war der Angeklagte mit seiner neuen Partnerin zusammen. „Bei kleinsten Meinungsverschiedenheiten hat er mich in unserer Wohnung immer wieder geschlagen, getreten und gewürgt“, sagte die Misshandelte vor Gericht aus.
Polizei traf erst zeitverzögert ein
Ende September 2016 wurden die Nachbarn des Angeklagten spät abends auf die Schreie der Frau in der Nachbarwohnung aufmerksam. Als die Nachbarin an der Wohnungstür der Streitenden klingelte und sich nach dem Wohlbefinden der Frau erkundigte, rastete der Angeklagte aus, beleidigte die Nachbarin und später ihren Mann auf das Übelste, sprach Bedrohungen aus und randalierte später vor der Haustür bis zum Eintreffen der Polizei.
Der Angeklagte entschuldigte sich im Gerichtssaal bei seinen früheren Nachbarn für die Beleidigungen und geäußerten Bedrohungen. „Der ist voll ausgetickt wie ein Orang-Utan, dem man die Banane klaut“ sagte der Nachbar als Zeuge vor Gericht.
Die Partnerin des Angeklagten wurde damals verletzt mit dem Rettungswagen in das Krankenhaus transportiert.
10-tägiges Rückkehrverbot in die Wohnung
Die Polizeibeamten erteilten dem Angeklagten ein 10-tägiges Rückkehrverbot in die Wohnung. Nach Ablauf dieser Frist Mitte Oktober 2016 wohnte das Paar aber weiterhin zusammen.
Anfang November soll der Angeklagte wiederum seine Partnerin schon morgens gewürgt, getreten und geschlagen haben. Als diese dann aus Verzweiflung drohte, sich aus dem offenen Fenster zu stürzen, rief der Angeklagte die Mutter seiner Partnerin an und sagte, „diese drehe durch“.
Noch am gleichen Tag verließ die Misshandelte die gemeinsame Wohnung, beendete die Beziehung und erstattete Strafanzeige.
Angeklagter vorbestraft
Der Angeklagte ist schon mehrmals mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Unter anderem wurde er im November 2015 wegen Körperverletzung seiner früheren Partnerin zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt, die damals noch für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte für die aktuell angeklagten Taten eine Gefängnisstrafe von 8 Monaten ohne Bewährung.
Rechtsanwalt Peter Steffen sah die Problematik „Aussage gegen Aussage“ und erkannte gewisse „Belastungstendenzen“ der Geschädigten gegen seinen Mandanten. Da sein Mandant bei den Taten alkoholisiert gewesen sei, bat er dieses beim Strafmaß zu berücksichtigen und plädierte für eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten, zur Bewährung ausgesetzt.
7 Monate in´s Gefängnis
Diesem Plädoyer schloss sich Richter Kimmeskamp nicht an. Er verurteilte den aus Sprockhövel stammenden Angeklagten wegen Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten ohne Bewährung. Erlangt dieses Urteil Rechtskraft, könnte die Bewährung aus der Verurteilung 2015 widerrufen werden. Dann drohen dem Angeklagten noch weitere 5 Monate Gefängnis.
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) wurden 2015 in Deutschland Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt
• von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung: über 65.800,
• von Bedrohung: über 16.200,
• von gefährlicher Körperverletzung: über 11.400,
• von Stalking: über 7.900,
• von Mord und Totschlag: 331.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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