Nächtlicher Streit an der Tankstelle - Mitarbeiterin stellt sich zwischen streitende Kunden

Mitte Oktober des letzten Jahres war es an einem Sonntagmorgen um 2 Uhr an dem Außenschalter einer Tankstelle an der Martin Luther Straße zu Streitigkeiten zwischen Kunden gekommen.

Der 24 Jahre alte Angeklagte aus Essen hatte sich jetzt vor dem Hattinger Amtsgericht zu verantworten. Er wurde vom Staatsanwalt beschuldigt, sich aus purer Streitsucht mit zwei Westafrikanern gestritten und im Laufe dieses nächtlichen Streites einem davon mit dem abgebrochenen Hals einer Bierflasche Verletzungen an der Hand zugefügt zu haben. Die Anklage lautete daher auf gefährliche Körperverletzung.

Der Angeklagte konnte sich bei seiner Einlassung vor Gericht nicht mehr genau erinnern, wie es zu dem Streit mit den beiden aus Westafrika stammenden Männern vor der Tankstelle gekommen war. Er war mit Bahn und Bus aus Essen über Bochum nach Hattingen gekommen und wollte mit einem Bekannten an der Tankstelle nachts noch Getränke kaufen.

Die anfängliche Diskussion mit den Westafrikanern, die ebenfalls dort frühmorgens Alkohol gekauft hatten, soll dann nach gegenseitigen Beleidigungen in Rempeleien auf dem Tankstellengelände ausgeartet sein. Der Angeklagte bestritt, irgendjemand körperliche Verletzungen zugefügt zu haben.

Einer der beiden Westafrikaner sagte vor Gericht aus, der Angeklagte habe immer wieder provoziert und sie nicht in Ruhe gelassen.

„Als ich den andauernden Streit bemerkte, habe ich mich dazwischen gestellt und die beiden zusammengestaucht“, sagte die Mitarbeiterin der Tankstelle dann als Zeugin aus. Sie kannte die streitenden Männer als Kunden der Tankstelle, die dort regelmäßig einkaufen. Als diese jedoch nicht aufhörten zu streiten, alarmierte sie die Polizei. Diese rückte direkt mit 2 Streifenwagen an, da der Einsatz als größere Schlägerei verstanden worden war.

„Dieser Einsatz entpuppte sich dann nur als verbale Auseinandersetzung“ sagte der damalige Polizei-Einsatzleiter des nächtlichen Einsatzes als Zeuge. Der angeblich an der Hand verletzte Westafrikaner, der obwohl als Zeuge geladen, vor Gericht nicht erschienen war, hatte in der Tatnacht bereits den Polizeibeamten geschildert, dass er sich beim Herunterfallen einer Bierflasche durch Glasscherben selbst an der Hand verletzt habe. Für den Polizisten war der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung daher nicht nachvollziehbar.

Vier Tage nach dem Vorfall im Oktober des letzten Jahres soll dann von dem verletzten Westafrikaner Anzeige erstattet worden sein, in deren Folge gegen den Angeklagten zivilrechtlich ein Versäumnisurteil mit 4.000 Euro Schmerzensgeld ausgesprochen wurde. Aufgrund eines Einspruches gegen dieses Urteil, wird Anfang Dezember eine Zivilverhandlung stattfinden.

Auch der Staatsanwalt sah am Ende der Beweisaufnahme in dem Strafverfahren ein, dass sich die Anklage der gefährlichen Körperverletzung nicht bestätigt hatte. Er plädierte daher auf Freispruch. Richter Kimmeskamp sprach dann in seinem Urteil den Angeklagten auf Kosten der Landeskasse frei.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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