Nach WM-Spiel Randale gegen Holländer

Feiern nach dem Sieg der Deutschen Nationalmannschaft bei der Weltmeisterschaft in Südafrika im Argentinien-Spiel: Das wollten die Jugendlichen in Sprockhövel nach dem Besuch von Geigers Camp auch. Doch die Stimmung eskalierte und die Polizei sprach von Landfriedensbruch. Einer der Jugendlichen fand sich vor dem Hattinger Schöffengericht wieder.
Es war der 3. Juli 2010 und die Stimmung war top. Gerade hatte Deutschland ein tolles Fußballspiel gegen Argentinien abgeliefert und allen stand der Sinn nur nach Feiern. Die Jugendlichen zogen auf die Sprockhöveler Hauptstraße, sangen, grölten und tranken Bier. Deutschland-Fahnen und Perücken in Deutschlandfarben gab es zu sehen. Nackte Oberkörper und Farbe auf der Haut, Irokesenschnitt. Die Gruppe der Jugendlichen spielte auf der Hauptstraße Fußball. Wenn ein Auto kam, wurde dieses gestoppt, man umringte den Wagen, sang und die Fahrer der Fahrzeuge ließen sich von der guten Laune anstecken. Dann, so ein Zeuge des Geschehens, erklang plötzlich der Ruf „Ein Holländer“ und bezog sich auf einen Wagen mit niederländischem Kennzeichen.
Darin saß ein gebürtiger Italiener, der in Sprockhövel seine Schwiegereltern besuchte und der sich nun plötzlich inmitten einer alkoholisierten Gruppe von Jugendlichen befand. Die stoppten auch dieses Fahrzeug, sangen. Dann eskalierte die Situation. Der Mann, so die Jugendlichen, habe plötzlich Gas gegeben, um wegzufahren. Dabei soll er einen oder zwei Jugendliche mit dem Fahrzeug berührt haben. Während der Autofahrer angibt, die Jugendlichen hätten schon vorher auf den Dienstwagen eingeschlagen und einen Sachschaden von rund 1000 Euro verursacht und er habe keinen Jugendlichen berührt, erklären diese, erst nach dem Unfall mit den Jugendlichen auf das Fahrzeug eingeschlagen zu haben.
In jedem Fall fuhr der Fahrer wenige Minuten später weiter. Der Fahrer des Fahrzeuges hinter ihm konnte den Vorfall beobachten und schildert die Situation sogar als „lebensbedrohlich“. In diesem Fahrzeug saß ein Arzt, der allerdings trotz Zeugenvorladung nicht erschien und stattdessen dem Gericht eine Rechnung vorlegte, dass er auf 1726 Euro Einnahme verzichten würde, wenn er seine Praxis wegen der Zeugenaussage geschlossen halten müsse. Richterin Barbara Monstadt zeigte sich davon unbeeindruckt und verurteilte den Arzt zur Zahlung von 300 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft.
Der 21jährige, der auf der Anklagebank saß, soll derjenige gewesen sein, der mit der Bierflasche auf das Auto schlug und dies aus einer Menge, aus einem Mob heraus. Deshalb lautet die Anklage auch auf Landfriedensbruch.
Die damals herbeigerufene Polizei hatte den jungen Mann herausgegriffen, weil der Täter einen Irokesenhaarschnitt und einen nackten Oberkörper gehabt haben soll. Zeugen erklärten indes: „Es gab viele solcher Frisuren.“ Und: Es gab mehrere Zeugenaussagen, die den jungen Mann zum Zeitpunkt der Tat nicht neben dem Auto gesehen haben. Er habe sich um seinen Ball gekümmert, der bei dem Fußballspielen in die Sträucher an der Sparkasse geflogen sei. „Er stand definitiv nicht am Auto“, heißt es in mehreren Aussagen.
Auch der junge Mann selbst bestreitet, die Tat begangen zu haben.
Nach der Beweisaufnahme plädieren sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung auf Freispruch und genau den gibt es auch. Richterin Barbara Monstadt führt in der Urteilsbegründung allerdings auch aus: „Bei einer Feier ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass es Personen gibt, die diese Feier vielleicht nicht lustig finden. Es gibt immer zwei Seiten. Und das sollte man immer berücksichtigen.“

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

11 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.