Mutter entdeckte einen Spanner im Freibad Sprockhövel - Fotografierte Minderjährige immer noch traumatisiert

Ein 30 Jahre alter Hattinger wurde heute vom Schöffengericht wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln und wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches eines Mädchens verurteilt. Er hatte das Mädchen in einer Umkleidekabine des Freibades heimlich fotografiert. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Minderjährige erhält ein Schmerzensgeld.

Staatsanwalt Bice verlas zwei Anklagen gegen den Hattinger, der zusammengesunken auf der Anklagebank saß. Man merkte dem nicht vorbestraften Angeklagten an, dass ihm die öffentliche Sitzung des Schöffengerichtes unangenehm war.

Angeklagter legt Geständnis ab

Direkt zu Beginn der Hauptverhandlung gestand er, im Juli 2016 in den Umkleidekabinen des Freibades in Sprockhövel unerlaubt Videos von weiblichen Badegästen gemacht zu haben. Ein damals zwölfjähriges Mädchen bemerkte beim Umziehen eine Hand mit einer Kamera und alarmierte völlig schockiert ihre Mutter.

Als sich diese kurze Zeit später im Freibad „auf die Lauer legte“, bemerkte sie, wie der Angeklagte mit einer Kamera Aufnahmen von weiblichen Badegästen in der Umkleidekabine vornahm. Der alarmierte Bademeister hielt den Hattinger dann bis zum Eintreffen der Polizei fest.

Nachdem die Polizeibeamten zwar Handys und Fotoapparat des Täters gefunden hatten, fehlte allerdings die entsprechende Speicherkarte. Diese fand dann aber die Mutter der Minderjährigen in einem Versteck innerhalb einer Umkleidekabine.

Vor Gericht gestand der Hattinger, seit über einem Jahr entsprechende Bilder von Frauen erstellt zu haben. Es sei allerdings nicht seine Absicht gewesen, Fotos von einer Jugendlichen zu machen. Die Motivation, heimlich unbekleidete Frauen zu fotografieren, sollen in seiner Betäubungsmittelabhängigkeit gelegen haben. Pflichtverteidiger Peter Steffen erläuterte dem Schöffengericht den Lebenslauf seines Mandanten, den man als „aus schwierigen Verhältnissen stammend“ bezeichnen könnte. Durch das Geständnis des Angeklagten brauchte das Mädchen vor Gericht nicht auszusagen.

Mit Marihuana in Hattingen erwischt

Der Angeklagte wurde Anfang August 2016 bei einer Personenkontrolle der Polizei in Hattingen mit gut 150 Gramm Marihuana erwischt. Die anschließende Wohnungsdurchsuchung der Rauschgiftermittler der Polizei hinterließ bei ihm wohl einen „nachhaltigen Eindruck“ und veranlasste ihn, seinen Lebensweg zu ändern. Inzwischen geht der Angeklagte einer geregelten Arbeit nach, ist nicht mehr betäubungsmittelabhängig und will in einer Nachbarstadt mit seiner Freundin zusammenziehen.

Staatsanwalt Bice beantragte für die beiden Taten eine Gesamtfreiheitsstrafe von 20 Monaten zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem plädierte er für die Zahlung einer Geldstrafe von 4.000 Euro an die Staatskasse.

Strafverteidiger Peter Steffen bat das Schöffengericht, den unsteten Werdegang, die schwierigen familiären Verhältnisse und das vollständige Geständnis seines Mandanten bei der Strafzumessung zu berücksichtigen.

Minderjährige noch in ärztlicher Behandlung

Nachdem sich der Angeklagte in „seinem letzten Wort“ bei der Mutter der Minderjährigen für seine Tat entschuldigt hatte, verkündete Richter Johannes Kimmeskamp das Urteil des Schöffengerichtes : 18 Monate Freiheitsstrafe für beide Taten, die für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Hattinger muss an die Minderjährige, die sich immer noch in ärztlicher Behandlung befindet, ein Schmerzensgeld zahlen. Weiterhin muss er einen Betrag von 1.200 Euro an die Landeskasse zahlen und wird für drei Jahre einem Bewährungshelfer unterstellt.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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