Mordversuch: Zusätzlicher Verhandlungstag

Im Dezember 2012 stach ein türkischer Familienvater mit dem Messer auf seine Frau und seine drei Kinder ein, die dabei teilweise schwer verletzt wurden. Zur Zeit läuft der Prozess vor dem Landgericht in Essen. Am Dienstag, 25. Juni, soll das Urteil verkündet werden.

Vor Gericht schweigt der Angeklagte. Sein Pflichtverteidiger Dr. Gregor Hanisch aus Hattingen hat die Reue seines Mandanten verlesen. Die Tat selbst wird nicht bestritten. Es geht aber um die Frage, ob niedere Beweggründe vorliegen oder nicht. Angeklagt ist der Mann wegen vierfachen versuchten Mordes.
Staatsanwalt Joachim Lichtinghagen sieht niedrige Beweggründe gegeben. Vom Totschlag (§ 212 StGB) unterscheidet Mord sich durch eine besondere Verwerflichkeit des Beweggrundes, der Begehungsweise oder der Absicht. Auf versuchten Mord steht in der Regel eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Dr. Gregor Hanisch, der den Familienvater aus der Südstadt verteidigt, zweifelt noch die niedrigen Beweggründe an. „Mein Mandant ist sehr stark geprägt von den Anschauungen seiner Heimat“, erklärt der Rechtsanwalt. „Er spricht kaum Deutsch, obwohl er seit rund zwanzig Jahren in Deutschland lebt. Wir kommunizieren über einen Dolmetscher.“
Ein vorläufiges schriftliches psychologisches Gutachten kommt zum Ergebnis der vollen Schuldfähigkeit. Am kommenden Mittwoch wird das Gutachten verlesen und durch die Beobachtungen der Hauptverhandlung ergänzt. Während Hanisch immer noch die Möglichkeit sieht, der Angeklagte könne im Affekt gehandelt haben, glauben die Opfer das nicht. Sie haben den Vater mit ihren Aussagen schwer belastet und keinen Hehl daraus gemacht, dass sie sich eine lange Haftstrafe wünschen. Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung werden für Mittwoch, 25. Juni, erwartet. An diesem Tag soll auch das Urteil fallen – und das könnte lebenslänglich heißen.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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