Mobbing im Baumarkt
Eines vorweg: Für die Auszubildenden in einem Baumarkt endete das Ausbildungsverhältnis ziemlich schnell: Nach dem Vorfall wurde ihnen gekündigt und die drei standen ohne Abschluss da, mussten sich einen neuen Arbeitgeber suchen.
Gegen zwei der Täter wurde der Prozess vor dem Amtsgericht in Schwelm geführt und endete mit Einstellungen des Verfahrens, weil in einem Fall bereits Schmerzensgeld in Höhe von 800 Euro bezahlt wurde, im anderen Fall die Zahlung an die Einstellung geknüpft wurde.
Der dritte Angeklagte sitzt vor dem Hattinger Jugendrichter und muss erzählen, was sich im Zeitraum von August bis Oktober 2011 zugetragen hat.
Der Sprockhöveler erklärt, die Auszubildenden hätten sich alle gut verstanden und wenn nichts los gewesen wäre, dann hätte man Spaß gemacht. Darunter verstand er gegenseitiges Schubsen und leichte „Kabbeleien“. Erst als ein weiterer Azubi dazu kam, ging die Sache zunehmend in Richtung „einer gegen alle“.
Beim angeklagten Vorfall wurde der neue Azubi in die Holzhalle gelockt und dort erwarteten ihn die drei angeblichen Kumpels. Zwei von ihnen, darunter wohl auch der Angeklagte, hielten ihn fest und ein dritter nahm bis zu zehn Hartpappen übereinander und schlug damit auf den jungen Mann ein.
Der soll provoziert haben und außerdem auch gar nichts über Aufhören gesagt haben. Überhaupt hätte er ja immer gehen können.
„Warum haben Sie ihn dann festgehalten?“, will der Richter wissen. Da sei ein Weggehen ja wohl unmöglich gewesen. Er habe nicht das geringste Verständnis für diese Art von Mobbing und die Bemerkung, es sei doch nur Spaß gewesen, könne er auch nicht nachvollziehen.
So bleibt es bei der gemeinschaftlichen schweren Körperverletzung. Zusätzlich muss der Angeklagte 500 Euro in Raten bis zum Herbst zahlen.
Autor:Dr. Anja Pielorz aus Hattingen |
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