Mit Bratpfanne auf Freundin eingeschlagen
Mit den Sprachkenntnissen hapert es mächtig, mit der Aufnahme einer geregelten Arbeit auch. Trinken und Zuschlagen kann der Angeklagte allerdings ziemlich gut, was er bereits mehrfach unter Beweis stellte.
Optisch betrachtet sitzt der dürre Angeklagte wie ein Häufchen Elend vor dem Richter des Hattinger Amtsgerichtes. Leichenblass, die Hände zittern. Tiefe Ringe unter den Augen, eine verwaschene Stimme, alles deutet auf Entzugserscheinungen hin.
Und das könnte auch so sein, denn der Alkohol ist für den jungen Mann ein regelmäßiger Begleiter, der ihn schon mehrfach vor Gericht brachte.
Auch diesmal wieder. So soll er im Suff seine Freundin mit einer Bratpfanne gegen den Kopf geschlagen haben und die Fäuste ebenfalls zum Einsatz gekommen sein.
Die Freundin, mit der er heute immer noch zusammenlebt und die vor Gericht versichert, den Angeklagten auch heiraten zu wollen, versucht indes, das Geschehen zu beschwichtigen. Zwar sei dies alles vorgekommen, doch ihr Freund habe unter Alkohol gestanden und noch nie so viel getrunken wie zu jenem Zeitpunkt. Man wolle heiraten und Kinder bekommen.
Die ungünstige, um nicht zu sagen katastrophale Sozialprognose der Bewährungshelferin lässt die Situation indes in einem anderen Licht erscheinen.
Demnach hat der Angeklagte in seinem Leben bereits mehrfach nach Alkoholgenuss zugeschlagen und steht unter Bewährung für eine zehnmonatige Jugendstrafe. Das Ableisten von Sozialstunden verweigert er ebenso wie alle Möglichkeiten, ihn mit Hilfe der Bewährungshelferin in eine sozialpflichtige Arbeit zu bringen.
Termine mit der Bewährungshelferin werden nicht wahrgenommen, ein Krankenhausaufenthalt zur Bekämpfung der Alkoholsucht nach einem Tag abgebrochen.
Gelernt hat der Angeklagte nichts. Er lebt derzeit von Hartz IV. Mittlerweile steht er unter einer gesetzlichen Betreuung. Ob er überhaupt ausbildungsfähig ist, scheint eine ungeklärte Frage zu bleiben.
Staatsanwaltschaft und Richter sind sich einig: Irgendwann muss Schluss sein. Der Punkt ist erreicht und der Angeklagte wird zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Ob er dieses Strafmaß allerdings verstanden hat, bleibt offen. Mehrfach fragt er zum Schluss nach, was mit ihm passieren solle und wann er denn dann ins Gefängnis müsse.
Auch die deutliche Belehrung des Richters auf die Möglichkeit der Berufung wird fast regungslos zur Kenntnis genommen, bevor er schwankend und zitternd den Hattinger Gerichtssaal verlässt.
Autor:Dr. Anja Pielorz aus Hattingen |
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