Mieter hinterlassen Schweinestall
Dass es regelrechte „Schweine“ unter den Menschen gibt, das hat sicher der ein oder andere schon erfahren dürfen/müssen. Diesmal trafen Dreck, Schmutz und Verwahrlosung Vorstandsmitglieder vom TC Ludwigstal.
Nach rund drei Jahren hatten nämlich ihre Mieter, eine Familie S. (Name der Red. bekannt), samt Hund gekündigt. Angeblich gäbe es Ratten scharenweise und auch die Heizung funktioniere in der Wohnung nicht.
Die Miete wurde übrigens monatlich durch die Agentur für Arbeit an den Eigentümer, den TC Ludwigstal (TCL), überwiesen, wie TCL-Vorstandsmitglied Horst Hochkirchen bei seinem Besuch in der STADTSPIEGEL-Redaktion erzählte.
So weit, so gut. Da die Familie, nach ihrem Auszug „vergessen“ hatte, die Wohnungsschlüssel abzugeben und Ersatz sich aus ungeklärten Umständen nicht mehr finden ließ, mussten TCL-Vorstandsmitglieder in die Wohnung einbrechen.
„Was wir da auf 120 Quadratmetern Wohnfläche gefunden haben, ist schlichtweg unglaublich“, schüttelt sich Horst Hochkirchen noch beim STADTSPIEGEL vor Ekel.
Schmutziges Geschirr stapelte sich noch in der Spüle, obwohl es einen Geschirrspüler gibt, Dreck und Müll in allen Ecken, ein Kühlschrank, der vor Unrat und „Schmierfilm“ innen strotzte, die Möbel teilweise auseindergerissen, weil sich offensichtlich die Kinder an der Polsterfüllung zum Spielen im Kinderzimmer vergriffen hatten, Wände, die nur mit dem Wort „versifft“ treffend geschildert sind. Beschreibungen von vor allem Toilette und Badezimmer verschweigen wir hier lieber.
Hinzu kommen ein zurückgelassener Fernseher, eine Stereo-Anlage, eine Couch-Garnitur nebst passendem Tisch fürs Wohnzimmer, robuste Etagenbetten für die fünf Kinder, vollgepackte Müllsäcke haufenweise, ein fast nagelneuer Tapeziertisch und ein ebensolcher moderner Wäschetrockner, Kleinteile wie Papier aller Art, Feuerzeuge, kaputte Neonröhren, Schrauben und Muttern fast überall und auch im Treppenhaus (!) verteilt, „Familienregeln“ an der Wand über Aufräumen, Verhalten und dass jedes der fünf Kinder zwei bis drei Filme pro Tag aussuchen dürfe nebst Taschengeldregelung (ein Euro samstags, wenn aufgeräumt wurde), ein fast nagelneuer Baby-Wickeltisch, Ohrenstäbchen – selbstverständlich benutzt – am Waschbecken, Betten, zerrissene Sessel. Eine umgestoßene Milchtüte mit immerhin noch soviel Inhalt dass er sich vor Wochen ausbreiten und einiges zum Großen und Ganzen in Sachen Geruch beitragen konnte, Kissen und Kinderspielzeug haufenweise.
Was fehlt, sind in der Wohnung Türrahmen, die möglicherweise verfeuert wurden wegen der angeblich kaputten Heizkörper, die wiederum von oben bis unten von den Kindern bemalt oder besser „bekrakelt“ wurden.
Horst Hochkirchen, der schon gesehen hat, wie der Hund einfach an einer Zimmerwand sein Bein hob, um „ein kleines Geschäft“ zu verrichten, ohne dass die Familien-„Mutter“ einschritt, schätzt die Renovierungskosten für die Wohnung des TCL auf 30 bis 40.000 Euro.
Was den Hattinger allerdings am allermeisten ärgert: „Ich befürchte, dass die Kinder verwahrlosen und später der Gesellschaft mehr zur Last fallen als heute ihre Eltern. Wie wir herausgefunden haben, ist die Familie nach Wuppertal verzogen. Dort wird sie all das, was sie hier zurückgelassen hat, als Bedürftige wieder beantragen und, weil sie das letztlich auch sind, selbstverständlich alles wieder gestellt bekommen. Solche Schmarotzer verschwenden nicht nur unser aller Steuergelder, sondern bringen echte Bedürftige noch in Misskredit.“
Aus all diesen Überlegungen heraus hielt es Horst Hochkirchen für seine Bürgerpflicht sich darum zu kümmern. Er wollte mit dem Sozialamt sprechen, beim Jugendamt etwas bewirken und letztlich auch der Agentur für Arbeit einen Hinweis geben, welche ja immer die Miete an seinen Verein überwiesen hatte. „Doch niemand zeigte sich zuständig“, ärgert er sich, „ich wurde nur immer weitergereicht, ohne dass etwas herauskam. Das ist doch beschämend.“
Daraufhin wandte er sich Hilfe suchend an die STADTSPIEGEL-Redaktion und die fragte nach, ob und wie denn den Kindern geholfen und einer solchen Verschwendung von Steuergeldern entgegengewirkt werden könne.
Über die Pressestelle läßt die Stadt erklären: „Grundlage sind die Auskünfte der Jobagentur und der Abteilung Erziehungshilfe. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir als Jugendamt nicht bestätigen, ob wir die Familie kennen. Wir können zusichern, dass bei Bekannt werden von Unterstützungsbedarf den Familien die entsprechenden Hilfen angeboten werden. Dazu zählen beispielsweise Sozialpädagogische Familienhilfe oder Unterstützung bei der Haushaltsführung.
Bei Gefährdung des Kindeswohls werden seitens des örtlichen Jugendamtes alle notwendigen Schritte unternommen.“ Zum Thema der Ausstattung erklärt die Stadt weiter: „Gemäß § 23 Abs. 3 Nr. 1 SGB II sind Leistungen für Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten nicht von der Regelleistung umfasst. Dies bedeutet, dass Ersatzbeschaffungen von den Regelleistungen angespart werden müssen. Inwiefern die jetzt zuständige Arge Wuppertal entsprechende Beihilfeanträge wie bearbeitet entzieht sich unserer Kenntnis. Allerdings hat die Arge im Rahmen ihrer Bearbeitung ein Auskunftsrecht (z. B. ob und welche Beihilfen hier bereits gewährt wurden).“ Hoffentlich fragt Wuppertal nach...
Autor:Dr. Anja Pielorz aus Hattingen |
4 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.