Messerstecherei im Asylbewerberheim - Erst fehlte der Angeklagte – jetzt sind die Zeugen unauffindbar

Zum dritten Mal tagte heute das Amtsgericht, um über eine „Gefährliche Körperverletzung“ in Sprockhövel zu urteilen.

In einem Asylbewerberheim in Sprockhövel hatte es im Juni 2015 eine Messerstecherei gegeben. Dabei soll der aus Bangladesh stammende Angeklagte einem anderen Asylbewerber mit einem Messer in den Rücken gestochen haben. Bei allen Beteiligten soll Alkohol „im Spiel“ gewesen sein.

Bei dem ersten Gerichtstermin im November des letzten Jahres war der Angeklagte nicht erschienen. Gleichfalls beim zweiten Termin im Februar 2016. Aufgrund eines dann von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehls wurde der Angeklagte aus Sprockhövel dann Ende Juni 2016 nach Vorwürfen einer exhibitionistischen Handlung verhaftet und in Untersuchungshaft genommen.

Zum heutigen Termin wurde der in Sprockhövel wohnende Angeklagte aus der Haftanstalt in Wuppertal zur JVA Essen und von dort nach Hattingen transportiert und vorgeführt. Die anwesenden zwei Dolmetscher, die aus dem arabischen und aus den neun Sprachen Eritreas übersetzen sollten, wurden nicht benötigt, da die beiden geladenen Zeugen nicht erschienen und zurzeit unauffindbar sind.

Dafür fehlte aber ein Dolmetscher, der aus der Bengalischen Sprache des Angeklagten übersetzen konnte.

Die gesamte Welt zu Gast

„Wenn die gesamte Welt hier ist, kann das passieren“ sagte Richter Johannes Kimmeskamp und führte ein nichtöffentliches Rechtsgespräch mit allen Prozessparteien. Pflichtverteidiger Peter Steffen hatte vorher beantragt, den Haftbefehl gegen seinen Mandanten vorerst aufzuheben.

Es erging dann der Beschluss, den Haftbefehl mit Auflagen außer Vollzug zu setzen.
Der Angeklagte muss sich bis auf weiteres zweimal wöchentlich bei der örtlichen Polizei melden. Wenn der Aufenthaltsort der heute nicht erschienenen Zeugen ermittelt wird, werden die Zeugen neu geladen und es wird ein vierter Gerichtstermin anberaumt um darüber zu urteilen, wer unter welchen Bedingungen auf wen eingestochen hat.

Schwieriger Gefangenentransport

Am Ende der Hauptverhandlung war der Angeklagte vorerst frei. Da er seinen Schlüssel für sein Zimmer der Flüchtlingsunterkunft allerdings noch in der JVA Wuppertal hatte, bedurfte es „intensiver organisatorischer Überlegungen“, wie der Angeklagte nun entweder ohne Schlüssel nach Sprockhövel, oder zurück zur JVA kommt, um seine privaten Sachen abzuholen. Rechtsanwalt Peter Steffen war dann seinem Mandanten behilflich.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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