Lockpicker war wieder mit Kumpel unterwegs

Erst zum Jahreswechsel hatten wir über eine Einbruchsserie berichtet, die ein Lockpicker mit seinem Kumpel im letzten Jahr verursacht hatte. Jetzt saß das Duo wieder auf der Anklagebank

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Der Angeklagte bezeichnet sich selbst als „Lockpicker“. Hinter diesem eher ungewöhnlichen Hobby verbirgt sich die Technik, Schlösser ohne den passenden Schlüssel aufsperren zu können, ohne das Schloss zu beschädigen.
Öfters würde er von Bekannten und Freunden angesprochen, die sich ausgesperrt hätten, und er käme dann, um ihnen zu helfen. Deshalb sei er in der Regel mit Rucksack und Werkzeug unterwegs.
Das können mehrere Polizeibeamte in der Hauptverhandlung auch bestätigen, die den Angeklagten immer wieder nachts im Stadtgebiet antreffen. Nur, dass der Angeklagte wohl nicht nur Schlösser auf Anfrage öffnet. Mittlerweile ist sein Vorstrafenregister auf beeindruckende 15 Taten angewachsen. Sein Kumpel kommt erst auf vier Taten.
Alle Taten stehen bei beiden Angeklagten im Zusammenhang mit ihrer Drogensucht. Vor allem Amphetamine und Cannabis werden konsumiert und die müssen ja irgendwie finanziert werden. Der eine von ihnen, ein gelernter Steinmetz, versicherte damals vor Gericht seine Reue und dass er clean sei und wieder sein Leben in den Griff bekommen will. Der andere ist Vater einer kleinen Tochter und beteuerte hoch und heilig, sich bessern zu wollen.
Genützt hat es bisher bei beiden nichts. Beide wurden rückfällig und sitzen derzeit in Haft. Der eine in U-Haft, der andere muss sowieso eine Strafe bis Frühjahr 2016 verbüßen.
Auch diesmal sind es drei Taten, die ihnen zur Last gelegt werden: Einbruch in ein Hattinger Fitness-Studio, Einbruch und Diebstahl in Baucontainern und ein versuchter Einbruch in ein Dentallabor.
Für den bisher noch etwas unbescholteneren Angeklagten ist klar, dass er nur an dem Einbruch in die Baucontainer beteiligt gewesen ist. Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ist allerdings unumgänglich, ohne Bewährung. Zu mächtig ist sein Vorstrafenregister.
Noch schlimmer trifft es seinen Kumpel. Zwar wird auch gegen ihn das Verfahren zum versuchten Einbruch in das Dentallabor eingestellt, aber in den beiden anderen Fällen geht es ihm an den Kragen.
Während der Angeklagte die Vorwürfe zum Einbruch in die Baucontainer sofort einräumt und auch sonst sehr gesprächig ist und bei der Aufklärung gnadenlos seinen mitangeklagten Kumpel belastet, will er mit dem Fitness-Studio nichts zu tun haben. Er sei zwar vor Ort gewesen, aber da seien die Räumlichkeiten offen gewesen. Nachts. Er habe sich dann neugierig etwas umgeschaut und, na ja, auch eine Festplatte von einem Computer mitgenommen, die da so rumlag. Ja gut, dass hätte er nicht tun dürfen, aber er hätte keinen Einbruch begangen.
Staatsanwaltschaft und Schöffengericht nehmen ihm diese Sichtweise der Dinge nicht ab und verurteilen ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, natürlich ohne Bewährung. Es wurde wegen Wiederholungsgefahr Haftfortdauer angeordnet.
Aufgegriffen wurden die beiden übrigens von der Polizei mitten in der Nacht, als sie ohne Beleuchtung auf dem Fahrrad unterwegs waren. In dem einen Rucksack fanden die Beamten dann eine Säge. Und Handschuhe entdeckten sie auch.
Beide Männer wollen natürlich einen Entzug machen und haben einen entsprechenden Antrag gestellt. Und beide wollen besser werden.
Allerdings: Es ist eine ungelöste gesellschaftliche Frage, was mit solchen Menschen geschehen soll. Denn selbst nach einem Entzug ist das Finden einer Arbeit und damit das Führen eines selbstständigen Lebens mehr als unwahrscheinlich. Ein Arbeitgeber, der ehemals Drogenabhängige beschäftigt, ist dann doch eher sehr selten.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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