Liegengelassene Getränkedose bringt Anwohner in Rage -Erfolgreicher Einspruch gegen einen Strafbefehl-
„Ich hatte gerade vor dem Haus gefegt und sah dann, dass dort schon wieder eine leere Getränkedose stand“, sagte der 61 Jahre alte Angeklagte aus Sprockhövel zu Richter Johannes Kimmeskamp und ergänzte, „ich habe dann die zwei Jugendlichen, die auf der Treppe vor unserem Haus saßen, angesprochen und aufgefordert, die leere Getränkedose zu entsorgen“. Im Verlauf dieser Ansprache soll es dann zu einer Nötigung und einer Körperverletzung des Angeklagten gegenüber einem der Jugendlichen gekommen sein, in dem der Sprockhöveler den Jugendlichen in den Nacken und in die Haare gegriffen haben soll. Die Mutter des Jugendlichen hatte nach Rücksprache mit der Klassenlehrerin Anzeige erstattet.
Der Sprockhöveler hatte gegen einen entsprechenden Strafbefehl Einspruch eingelegt, sodass der Sachverhalt in der öffentlichen Hauptverhandlung des Amtsgerichtes verhandelt wurde.
Der Angeklagte betonte, er sei ein friedlicher Mensch, habe über 30 Jahre lang als Betreiber einer Gaststätte mit Jugendlichen zu tun gehabt, könne mit diesen umgehen und hätte noch nie Gewalt angewendet. Im Übrigen, so ergänzte Rechtsanwalt Ruthenbeck als Verteidiger des Angeklagten, sei sein Mandant aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung gesundheitlich gar nicht in der Lage gewesen, die Nötigung und Körperverletzung, so wie angeklagt, begangen zu haben.
Er habe sich lediglich gebückt und wegen seiner Erkrankung kurz auf der Schulter eines Jugendlichen abstützen müssen.
Die beiden Jugendlichen wurden dann als Zeugen gehört und sagten aus, dem Angeklagten sei es wohl nicht schnell genug gegangen, dass sie die leere Getränkedose aufgehoben und entsorgt hätten. Dabei wäre es zu den angeklagten Taten gekommen.
Am Ende der Beweisaufnahme stellte Richter Johannes Kimmeskamp dann mit Zustimmung aller Prozesbeteiligten das Verfahren gegen den Sprockhöveler gegen Zahlung eines Betrages von 300 Euro an die Lebenshilfe Hattingen vorläufig ein.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.