Lebensgefährtin mit Tischbein verprügelt
Vom Ergebnis her war das Verfahren gegen den Angeklagten deutlich. Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung lautete das Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Angeklagte hatte seine Lebensgefährtin mit einem Stuhlbein geprügelt und dabei schwer verletzt.
Der Angeklagte war sich allerdings keiner Schuld bewusst und lebt noch heute an einem anderen Ort als Nachbar der Lebensgefährtin. Er gibt ebenso wie die als Zeugin geladene Frau an, vielleicht wolle man später heiraten.
Als beide noch in Sprockhövel in einem Haushalt lebten, war die Polizei nach Auskunft der Beamten jedenfalls öfter dort zu Gast. Die Beamten beschreiben übereinstimmend eine verdreckte und total zugemüllte Wohnung und einen reichhaltigen Alkoholkonsum des Paares.
Der spielte auch im aktuellen Fall eine Rolle. Der Angeklagte war wohl auswärts trinken, die Partnerin sprach zuhause dem Alkohol zu. Als der Angeklagte dann nach Hause kam, stritt man sich heftig. Grund soll die Bettgeschichte mit einem anderen Mann gewesen sein. Der Angeklagte soll daraufhin die Wohnung in ein Schlachtfeld verwandelt haben und sich schließlich den Küchentisch gegriffen haben, ein Holzbein von diesem gelöst haben und damit auf die Frau losgegangen sein. Er schlug ihr das Holz mit Wucht gegen die Stirn. Fotos zeigen eine tiefe Wunde. Auch am Hinterkopf blutete die Frau, die daraufhin ihre Mutter anrief und diese bat, zu kommen und sie ins Krankenhaus zu bringen.
Die Mutter, die als Zeugin vernommen wurde, erklärte: „Ich habe noch nie so viel Blut gesehen. Na gut, manchmal hat meine Tochter vielleicht mal ne Backpfeife verdient, aber so geprügelt zu werden, das auf jeden Fall nicht.“
Im Krankenhaus wurde die Frau behandelt, bestand aber darauf, sofort wieder nach Hause zu gehen, Dort muss es zu einer weiteren Auseinandersetzung gekommen sein.
Auch zu einem anderen Zeitpunkt wurde die Polizei noch einmal gerufen. Wieder ging es um eine blutende Wunde der Frau, doch daran konnte sich weder die Frau noch der Angeklagte erinnern.
Das Opfer, welches auch als zeugin vernommen wurde, machte zwar eine Aussage, doch erschwerten deutliche Erinnerungslücken das Auffinden der Wahrheit. Der Vorsitzende Richter Johannes Kimmeskamp machte deutlich, dass man sich schon im Zeugenstand etwas bemühen müsste.
Doch die Frau ließ sich nicht beirren. Die Polizeibeamten gaben an, bei ihren Einsätzen oft mit den Worten empfangen worden zu sein „Was wollen sie denn hier?“ Dann seien sie wieder weggeschickt worden. Ganz offensichtlich wollte sich die Zeugin auch nicht weiter erinnern und den Angeklagten in weitere Schwierigkeiten bringen. Der jedenfalls blieb bei seiner Aussage, man habe sich gestritten und er habe seine Partnerin wohl auch mal geschubst, aber diese Verletzungen auf den Fotos habe er ihr nicht zugefügt.
Das glaubte ihm aber niemand. Die Staatsanwaltschaft sah die schwere Körperverletzung als erwiesen an und plädierte auf ein Jahr Freiheisstrafe mit Bewährung. Das Urteil lautete ebenso.
Autor:Dr. Anja Pielorz aus Hattingen |
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