Landgericht übernimmt Kindesmissbrauchs-Fall aus Hattingen - Haftbefehls-Verkündung am 2.11.2017
Nach 6 Verhandlungstagen beschloss jetzt das Hattinger Jugendschöffengericht, das Verfahren gegen einen 55 Jahre alten Hattinger wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern an das Landgericht in Essen abzugeben. Die Strafgewalt des Amtsgerichtes reicht nicht aus, alle Straftaten zu ahnden bzw. eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu beschließen.
Der STADTSPIEGEL berichtete bereits über die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von Kindern, die einem Hattinger, der sich als Nachhilfelehrer „getarnt“ hatte, vorgeworfen werden. Dieser hat die Anklagevorwürfe eingeräumt und soll im Rahmen seiner polizeilichen Vernehmung zusätzlich eine umfassende Lebensbeichte abgelegt und dabei zahlreiche weitere Kindesmissbrauchs-Taten gestanden haben.
Dieses hatte zur Folge, dass die vom Gericht bestellte Gutachterin Dr. Marianne Miller ihre Beurteilung des Angeklagten jetzt in einem weiteren Gutachten korrigieren musste. Hatte der Angeklagte sich bei der Gutachterin zuerst nur zu den angeklagten acht Fällen geäußert, wurde nach der abgelegten Lebensbeichte des Hattingers bei der Vernehmung beim KK1 in Schwelm eine neue Begutachtung erforderlich.
Die jetzt festgestellten sexuellen Neigungen des Hattingers und die ohne entsprechende Behandlung nicht mehr zu kontrollierenden sexuellen Impulse und Phantasien des Angeklagten führten dazu, eine verminderte Schuldfähigkeit erkennen zu lassen.
Da die Gefahr weiterer Straftaten besteht, wurde der Haftbefehl aufrecht erhalten und das Verfahren zuständigkeitshalber an die Jugendschutzkammer des Landgerichtes in Essen abgegeben. Dort ist auch mit einer weiteren Anklageerhebung der zusätzlich eingeräumten Straftaten zu rechnen.
Das Landgericht in Essen hat bekannt gegeben, dass am 2.11.2017 in nichtöffentlicher Sitzung im Vorführbereich des LG der Haftbefehl gegen den Angeklagten verkündet wird.
Der STADTSPIEGEL berichtet weiterhin.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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