Landgericht halbiert Freiheitsstrafe des Amtsgerichtes - Hattinger mit pädophilen Neigungen bleibt in Freiheit - Kinder leiden immer noch

Das Landgericht in Essen korrigierte heute in einer Berufungsverhandlung das frühere Urteil des hiesigen Amtsgerichtes gegen einen Hattinger mit pädophilen Neigungen. Es halbierte die verhängte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten auf 6 Monate. Der Angeklagte bleibt somit auf freiem Fuß, da die bisherige Untersuchungshaft angerechnet wird. Sollte das heutige Urteil des Landgerichtes Rechtskraft erlangen, wird seitens der Staatsanwaltschaft noch zu prüfen sein, ob eine noch offene Bewährungsstrafe von 18 Monaten Strafhaft widerrufen und der Angeklagte in´s Gefängnis muss.

Sehr bewegt schilderten heute zahlreiche Mütter der 27. Strafkammer die bis heute andauernden psychischen Beeinträchtigungen ihrer Kinder nach den entsprechenden Vorfällen.

Ein 37-Jähriger aus Hattingen, dem pädophile Strömungen attestiert wurden, war bereits Anfang Juli 2016 vom Schöffengericht in Hattingen wegen versuchter sexueller Nötigung eines Kindes, versuchtem sexuellen Missbrauch eines Kindes sowie wegen Kindesentziehung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Diese wurde für 5 Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Ende Januar 2018 stand der Hattinger dann erneut vor dem Amtsgericht. Er hatte sich Ende September 2017 in Herne als Polizist ausgegeben und versucht, dort eine Grundschülerin in sein Auto zu locken. Noch am selben Tag, nachdem Polizisten ihn eindringlich ermahnt hatten, sich von Kindern fernzuhalten, wurde der 37-Jährige an der Grundschule Oberwinzerfeld aufgegriffen.

Im Umkleideraum der Grundschülerinnen
Dort wurde er entdeckt, nachdem er sich auch im Umkleideraum der Grundschülerinnen aufgehalten hatte. Wegen Hausfriedensbruch und Amtsanmaßung wurde er Ende Januar 2018 vom Amtsgericht in Hattingen zu einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. In der Urteilsbegründung wurde damals herausgestellt, dass es nur „glücklichen Umständen“ zu verdanken ist, dass es nicht zu Straftaten gegenüber Kindern gekommen ist.

Angeklagter sieht sich als Opfer
„Ich habe mir das Gebäude angesehen, ohne Hintergedanken“, beteuerte der Angeklagte beim ersten Prozess in Hattingen. Außerdem habe er sich über Sportangebote informieren wollen. Und am Morgen habe er nur nach dem Weg gefragt. „Er sagte, er unterhält sich einfach gern mit Kindern“, berichtete ein Polizist aus der Vernehmung.

Der Angeklagte, früher Fahrer eines Schulbusses, vermutet nach beiden Verurteilungen eine Verschwörung gegen ihn. Auch in der Berufungsverhandlung beim Landgericht bestritt er, sexuelles Interesse an Kindern zu haben.

Nachdem er im Januar noch im Hattinger Gerichtssaal verhaftet und der Untersuchungshaft zugeführt wurde, legte er gegen dieses Urteil beim Landgericht Berufung ein. Aufgrund einer Haftbeschwerde wurde er Anfang April 2018 aus der Untersuchungshaft entlassen. Inzwischen will er sich in eine ambulante Gesprächstherapie begeben haben.

Security Hausmeister an der Grundschule
Mit seiner Entlassung aus der Haft entstanden Unruhe und Sorge bei vielen Eltern der Grundschulkinder in Winz-Baak, zumal eine Mutter den Angeklagten kurze Zeit nach der Haftentlassung vor der Grundschule Oberwinzerfeld gesehen haben will.
Es wurde erneut Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt. Die Pressesprecherin der Polizei bestätigte dem STADTSPIEGEL das Vorliegen einer entsprechenden Strafanzeige, hatte jedoch keine Erklärung dafür, warum auch nach drei Monaten die Bearbeitung immer noch beim KK1 in Schwelm andauert und der Vorgang noch nicht an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde.

Mitte April erfuhr der STADTSPIEGEL, dass die Stadt Hattingen in Sorge um die Sicherheit und den Schutz der Grundschulkinder einen zusätzlichen Hausmeister an die Grundschule Oberwinzerfeld entsandt hatte, der sich primär um Sicherheits- und Schutzfunktionen in der Schule kümmert. Auch eine weitere Grundschule erhielt „personelle Hausmeister-Verstärkung“.

Eine entsprechende Nachfrage des STADTSPIEGEL bei der Stadt Hattingen wurde von der Pressestelle nicht beantwortet; allerdings mit der Empfehlung, diese an die Pressesprecherin der Polizei zu richten. Vorausgegangen war ein „Situationsgespräch“ aller für die Sicherheit in Hattingen Verantwortlichen über entsprechende Schutzmaßnahmen für die Kinder.

Mutter bricht in Tränen aus
Bei der heutigen Anhörung der Mütter der betroffenen Kinder brach eine Mutter in Tränen aus, als sie der Strafkammer den gesundheitlichen Zustand ihres Kindes nach den Vorfällen schilderte. Auch weitere Mütter betonten, dass ihre Kinder immer noch unter gesundheitlichen Folgen leiden und teils fachärztliche Hilfe beansprucht werden muss.
Während Rechtsanwalt Riemann für seinen Mandanten auf Verhängung einer Geldstrafe plädierte, beantragte Staatsanwalt Weiss die Berufung gegen das Hattinger Urteil zu verwerfen. Er sah die Tatsache bewiesen, dass der Angeklagte unberechtigt in einen Schutzraum für Kinder eingebrochen ist und das Urvertrauen der Kinder erheblich schädigte, als er sich als Polizist ausgab.

Hattinger Strafmaß halbiert
Richter Andreas Labentz verkündete dann nach drei Stunden  Hauptverhandlung das Urteil der Strafkammer: 6 Monate Gefängnis ohne Bewährung lautete der Urteilsspruch. Damit wurde das erstinstanzliche Urteil des Hattinger Amtsgerichtes halbiert.

Strafmildernd wurde bewertet, dass der Angeklagte heute voll geständig war und die zahlreich geladenen Kinder nicht mehr als Zeugen vernommen werden mussten. Da die Strafkammer für den Hattinger keine günstige Sozialprognose erkennen konnte, wurde die neue Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Innerhalb einer Woche kann der Hattinger jetzt noch gegen das Urteil des Landgerichtes Revision einlegen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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