Landgericht braucht erneuten Verhandlungstag - Hattinger soll Nachbarin vergewaltigt haben
Die zweite große Strafkammer beim Landgericht in Essen hat heute beim Prozess gegen einen Hattinger einen weiteren Verhandlungstag angesetzt.
Der STADTSPIEGEL berichtete bereits, dass die Staatsanwaltschaft dem mehrfach vorbestraften Hattinger vorwirft, im August 2016 in seiner Wohnung eine Frau vergewaltigt zu haben.
Zum Beweis seiner Glaubwürdigkeit hatte der Hattinger dem Gericht am ersten Verhandlungstag einen Zeugen aus Welper benannt, der eine seiner Aussagen bestätigen könnte. Dieser Zeuge, der vom Gericht geladen worden war, war heute einfach nicht erschienen. Dafür erhielt er von der Strafkammer ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro, ersatzweise 3 Tage Ordnungshaft.
Auch die von der Strafkammer angeordnete sofortige Vorführung durch die Hattinger Polizei blieb erfolglos, da die Polizei den „Zeugen“ in Welper nicht antraf.
Somit kamen am heutigen Verhandlungstag die Gutachter zu Wort. Die Gutachterin des Institutes für forensische Psychologie kam zu dem Ergebnis, dass die Aussage der Geschädigten als realistisch einzuschätzen ist.
Der Gutachter, der den Angeklagten untersucht hatte, sah trotz der beim Angeklagten zum Tatzeitpunkt errechneten 2,43 Promille keine starke Beeinträchtigung seiner Steuerungsfähigkeit gegeben.
Nach wiederholter Unterbrechung des zweiten Hauptverhandlungstages beschloss dann die Kammer, dem Beweisantrag von Strafverteidiger Dr. Gregor Hanisch nachzukommen. Dieser hatte beantragt, zur Einschätzung der Glaubwürdigkeit des Angeklagten und der Geschädigten den nicht erschienenen Zeugen zu vernehmen.
Es bleibt vom Gericht der Widerspruch aufzuklären, ob der Geschlechtsverkehr einvernehmlich oder gegen den Willen der Geschädigten vollzogen wurde.
Die öffentliche Hauptverhandlung beim Landgericht wird am Montag, 11. Dezember 2017, fortgesetzt. Der STADTSPIEGEL berichtet weiterhin.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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