Kippendiebstahl bringt Knast

22 Taten stehen im Bundeszentralregister und der Angeklagte ist damit alles andere als ein unbeschriebenes Blatt. Diesmal muss er sich erneut wegen Diebstahl verantworten. Geklaut hat er immer dasselbe: Zigaretten, die er verkaufen wollte, um damit seine Drogensucht zu finanzieren. Einmal an der Tankstelle, zweimal in einem Lebensmittelgeschäft, in dem er auch Hausverbot hat. Dort wurde er auch von dem Ladendetektiv erwischt.
„Beim ersten Mal ist der Angeklagte ganz ruhig geblieben. Wir haben die Anzeige geschrieben und die Polizei gerufen. Beim zweiten Mal, ich habe ihn sofort erkannt, wurde er aggressiv und versuchte zu flüchten. Bei der Flucht schlug er einen Kunden aus dem Weg und wurde schließlich von mir am Ausgang gestellt. Er wehrte sich und ich musste Handgriffe anwenden, um ihn ruhig zu stellen“, berichtete der Ladendetektiv als Zeuge.
Vermutlich ahnte der Angeklagte, dass er diesmal nicht mehr glimpflich davon kommen würde. Bereits seit April diesen Jahres sitzt er in der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen aufgrund eines anderen Urteils. Der junge Mann ist drogenabhängig, hat sich aber um einen Therapieplatz gekümmert und vom Landschaftsverband auch eine Kostenzusage für eine Einrichtung ab Januar erhalten. Jetzt bekommt er erneut ein Jahr und drei Monate. Allerdings erklärt sich die Staatsanwaltschaft damit einverstanden, den § 35 zur Anwendung zu bringen. Darin steht, wenn man eine Therapie erfolgreich durchlaufen hat, dass die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann gegen bestimmte Auflagen. Dies ist aber nur möglich, wenn die Gesamtstrafe, die bei mehreren Delikten aus den Strafmaßen zu den einzelnen Taten gebildet wird, nicht über zwei Jahre liegt.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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