Kinderpornografie - Landgericht ändert Urteil gegen früheren Mitarbeiter von Kindertageseinrichtungen
Das Hattinger Schöffengericht hatte am 18.05.2016 einen früheren Mitarbeiter von Kindertageseinrichtungen aus Sprockhövel wegen Herstellung, Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Schriften zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Es sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Zeitraum Mai 2012 bis März 2015 kinderpornografische Schriften, die u.a. schweren sexuellen Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren sowie Fessel- und Geschlechtsverkehr von Säuglingen zeigen, besessen und verbreitet hatte.
Widerwärtige Bilder mit sadistischer Gewalt
Es sind ganz besonders widerwärtige Bilder mit teils sadistischer Gewalt an kleinen Kindern und an Säuglingen, sagte Staatsanwalt Hendrik Stiller bei der öffentlichen Hauptverhandlung des Schöffengerichtes am 18.05.2016 in Hattingen.
Nachdem der Angeklagte gegen das Urteil Berufung eingelegt hatte, verhandelte das Landgericht Essen bereits am 6.9.2016 über den Einspruch.
Therapie bringt Bewährungsstrafe
Da der Sprockhöveler zu diesem Zeitpunkt nachweisen konnte, dass er eine Therapie begonnen hatte, änderte das Landgericht Essen das Hattinger Urteil in eine Bewährungsstrafe mit einer zusätzlichen Geldstrafe von 2.500 Euro. Weil die Aushändigung der beschlagnahmten PC-Technik in dem Urteil des Landgerichtes nicht vorgesehen war, legte der Verurteilte dagegen Revision beim Oberlandesgericht ein. Diese gab dem Revisionsantrag statt und wies den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht in Essen zurück.
PC-Technik muss wieder ausgehändigt werden
Die X. kleine Strafkammer beim Landgericht verhandelte daher heute über die Aushändigung der PC-Technik und verkündete am Ende der Beweisaufnahme das neue Urteil. Die Polizei muss nun alle vom Angeklagten beschlagnahmten PC`s, Datenträger, Digitalkameras und Handys prüfen, ob sich darauf Kinderpornografisches Material befindet, entsprechende Dateien dann endgültig löschen und die "gesäuberte" Hardware an den verurteilten Sprockhöveler zurückgeben. Das wird ein enormer Aufwand für die schon gut ausgelastete Polizei, sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Kolpatzik in der Berufungsverhandlung.
Auf die Rückgabe der bei ihm beschlagnahmten Kinderwäsche verzichtete der Angeklagte.
Das Urteil erlangte noch im Gerichtssaal Rechtskraft.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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