Keine Ermittlungen gegen Ehefrau nach tödlichem Drama mit Messer

Anfang Juli beendete eine 53jährige Wahl-Hattingerin mit einem Messerangriff auf ihren Ehemann das Martyrium ihrer Ehe. Unfall, Notwehr oder geplanter Anschlag – diese Frage ist jetzt geklärt. Es wird keine Anklage erhoben.

Das Drama spielte sich in der ehelichen Wohnung ab. Die Ehefrau will in der Küche gewesen sein und das Essen zubereitet haben. Dabei kam ein Küchenmesser zum Einsatz. Der arbeitslose und mit starken Alkoholproblemen kämpfende Ehemann soll dann in die Küche gekommen sein und seine Ehefrau mit einer Fleischgabel bedroht haben. Die Ehefrau will dann in Notwehr zugestoßen haben. Der Mann starb.
Die gebürtige Russin lebt schon lange in Deutschland und geht einer festen Arbeit nach. Ihre Arbeitskolleginnen hatten sogar einen Brief geschrieben und die bisher völlig unbescholtene Frau als liebenswert und hilfsbereit beschrieben. Auch der Arbeitgeber hält an dem Arbeitsverhältnis fest.
„Ob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen meine Mandantin erheben wird, war völlig offen“, so Dr. Gregor Hanisch. „Sollte die Staatsanwaltschaft Notwehr bejahen, dann würde es nicht dazu kommen. Sollte Notwehr verneint werden, wird Anklage vor dem Landgericht erhoben.“
Diese Entscheidung ist jetzt gefallen. Die Staatsanwaltschaft hatte umfangreiche Ermittlungen durchgeführt und zahlreiche auch von der Verteidigung benannte Zeugen befragt und war zu dem Ergebnis gekommen: Das Gesamtbild spricht mehr für Notwehr. Zumindest ist eine Notwehrsituation nicht zu widerlegen. Die Frau hat damit nichts mehr zu befürchten.
Seit elf Jahren lebte das russische Ehepaar in Hattingen. Streit gab es immer wieder, auch der schrecklichen Tat war ein Streit vorausgegangen. Wenige Wochen vor der Tat hatte die Frau außerdem versucht, ihrem Leben ein Ende zu setzen.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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