Jugendgericht bestraft Fußball-Rowdy

Ein 21 Jahre alter Hattinger war beim Jugendgericht jetzt angeklagt, im Oktober 2015 als Heranwachsender nach dem Besuch eines Fußballspiels in Aachen im dortigen Hauptbahnhof mit einer Gruppe Fußballfans in einem Geschäft randaliert und einen Sachschaden von über 1.000 Euro angerichtet zu haben.

„Ich weiß nicht genau, was mich da geritten hat, sagte jetzt der 21 Jahre alte Hattinger zu Jugendrichter Dr. Lucks.

Der Hattinger war überrascht, als der Richter ihn informierte, dass er unter Umständen auch noch mit einem zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch rechnen muss. Der geschädigte Geschäftsinhaber kann danach irgendeinem aus der Gruppe der ermittelten Täter seine gesamten Schadensersatzforderungen in Rechnung stellen.

Schon 4 Mal vorbestraft

Nun war der Hattinger schon 4 Mal strafrechtlich in Erscheinung getreten. Alle Taten hatte er mit anderen Fußball-Rowdys im Umfeld von Fußballspielen begangen. Aus den begangenen Taten zahlt er als Auszubildender immer noch monatliche Raten einer Geldbuße an die Staatskasse.

Thomas Behr von der Jugendgerichtshilfe sah in seiner Bewertung des Angeklagten immer noch eine Reifeverzögerung und plädierte daher für die Anwendung des Jugendstrafrechts, zumal der Hattinger ihm versichert habe, sich inzwischen von der radikalen Fußballszene von RW Essen distanziert zu haben.

Jugendrichter Dr. Lucks folgte dann dem Plädoyer der Staatsanwältin, verwarnte den Angeklagten und verhängte gegen ihn eine Geldbuße von 250 Euro. Außerdem muss er nach Weisung des Jugendamtes 30 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Das Urteil erlangte noch im Gerichtssaal Rechtskraft.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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