In eigener Wohnung verprügelt

Staatsanwaltschaft und der Angeklagte, der sich selbst verteidigte, forderten Freispruch. Doch der Vorsitzende Richter Johannes Kimmeskamp glaubte dem Zeugen und sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte gewaltsam mit anderen Personen in die Wohnung des Zeugen eingedrungen war und diesen zusammengeschlagen hatte. Dafür gab es ein Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung.

Hintergrund der Geschichte ist offensichtlich eine Frau, die zunächst eine Beziehung mit dem Angeklagten hatte, diese dann aber beendete. Danach kam es zu einer Begegnung mit dem späteren Opfer und Zeugen, einem Arbeistkollegen der Frau, der sich auf die Geschichte einließ. „Ich wusste, die beiden waren nicht mehr zusammen. Aber ich habe schnell gemerkt, dass er sie offenbar zurück haben wollte. Es kam sogar zu Polizeieinsätzen vor dieser Tat, weshalb ich heute hier sitze“, erklärte das Opfer im Zeugenstand.
Während der Angeklagte die Tat leugnete und den Vorfall in die Phantasie des Zeugen verlagerte, schilderte dieser genau, was in der Nacht damals passiert war. „Ich war zuhause in meiner Wohnung. Plötzlich hörte ich mitten in der Nacht ein Geräusch, einen Knall. Ich ging zum Nachsehen in den Flur. Da splitterte die Türzarge der Eingangstür und der Angeklagte kam herein. Er schlug sofort auf mich ein. Ich ging zu Boden, es wurde weiter auf mich eingetreten. Es müssen noch ein oder zwei andere Personen dabei gewesen sein. Ich sah noch ein anderes Schuhpaar und meine auch, einen menschlichen Schatten gesehen zu haben, aber genauer weiß ich das nicht. Irgendwann habe ich nichts mehr mitbekommen und man ließ von mir ab. Ich habe dann den Notarzt selbst verständigt und bin ins Krankenhaus gekommen. Ich hatte eine Gehirnerschütterung und Prellungen und Blutergüsse. Körperlich ist nicht soviel passiert, aber ich habe danach in der Wohnung nicht mehr schlafen können. Ich bin ausgezogen und leide noch heute unter den psychischen Folgen, bin auch in Behandlung. Die Schäden für die Türzarge, die Tür zum Schlafzimmer und eine Lampe von etwa 1000 Euro musste ich dem Vermieter ersetzen.“ Das Opfer schildert als Zeuge den Sachverhalt ruhig. Dennoch merkt man ihm die spürare Betroffenheit an, vor allem deshalb, weil er erklärt, seit der Ladung durch das Gericht sei es zu Angriffen auf sein Auto gekommen mit zerstochenen Reifen und Farbschmierereien, alles aber anonym.
Eine weitere Aussage kommt von der Mutter des Angeklagten. Sie sagt aus, am Tatabend ihren Sohn um 22.30 Uhr und dann wieder morgens um 4.30 Uhr zuhause gesehen zu haben. Für die Tatzeit mitten in der Nacht um zwei Uhr kann sie ihm kein Alibi geben. Da habe sie geschlafen.
Der Vorsitzende Richter glaubt dem Zeugen und verurteilt den Angeklagten zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und zur Zahlung von 1000 Euro an das Opfer als Schadenswiedergutmachung. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Bisher war er dreimal auffällig geworden: Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Nach dem Urteil ist dem Angeklagten anzumerken, dass er Angst vor dem Gefängnis hat. „Werden Sie nicht mehr straffällig!“, so Richter Kimmeskamp.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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