Im Linienbus Kinderpornos angesehen
Ein 43 Jahre alter Hattinger wurde wegen Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften heute zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 10 Euro, also zu 1.600 Euro Geldstrafe verurteilt.
Ein Buspassagier hat wohl seinen Augen nicht getraut, als er während einer Busfahrt im Februar 2017 sah, dass sein vor ihm sitzender Fahrgast auf seinem Handy während der Fahrt Kinderpornos aufrief und anschaute.
Es gelang ihm dann, die Polizei zu verständigen, die kurze Zeit später eintraf und den Hattinger mitsamt seines Handys überprüfte.
Die Ermittler der Polizei fanden dann auf dem sichergestellten Handy des Hattingers 11.953 Bilddateien kinder- und jugendpornografischen Inhaltes. Auf einigen der Bilder, so sagte es heute der Vertreter der Staatsanwaltschaft, war schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zu sehen.
Der Hattinger bedauerte heute, dass er die Bilder auf seinem Handy gespeichert und angesehen hatte. Inwieweit er sich inzwischen einer Therapie unterzogen hat, wurde in der heutigen öffentlichen Hauptverhandlung nicht angesprochen.
Hohe Geldstrafe
Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Rechtsprechung und des umfangreichen Geständnisses des Angeklagten hielt der Vertreter der Staatsanwaltschaft am Ende der Beweisaufnahme eine hohe Geldstrafe statt Freiheitsstrafe für ausreichend.
Unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse des Angeklagten, der im Übrigen permanent auf fremde Hilfe angewiesen ist, plädierte der Staatsanwalt an das Gericht, tat- und schuldangemessen eine Geldstrafe von 170 Tagessätzen zu je 10 Euro zu verhängen.
Das Gericht blieb dann knapp unter diesem Strafmaß und verurteilte den Hattinger wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften in Tateinheit mit jugendpornografischen Schriften zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 10 Euro, also zu insgesamt 1.600 Euro Geldstrafe. Der Angeklagte nahm die Strafe an und verließ danach verschämt den Gerichtssaal.
Inwieweit die Ermittlungen der Fahnder des KK1 in Zusammenarbeit mit anderen Polizeidienststellen gediehen sind, die Lieferquelle der Bilder zu ermitteln, konnte nicht geklärt werden.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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