Horror-Clowns: DasGericht hat gesprochen

Ln Recklinghausen stand ein junges Paar vor Gericht. Sie waren im letzten Herbst durch das Tragen von Clown-Masken aufgefallen, weil sie Autoffahrer erschrocken hatten. Auf anhaltende Kfz hatten sie eingeschlagen. Unter anderem mit der Faust auf die Motorhaube. Dies werteten die Richter als gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr. Deshalb fielen die Strafen empfindlich aus: 8 Monate für die Frau, Ihr Partner kam mit 1000 Euro davon.

Autor:

Wolfgang Wevelsiep aus Hattingen

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