Hattingerin widersetzt sich Polizeibeamten – Neun Monate Strafhaft auf Bewährung

Eine 23jährige Hattingerin wurde wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Verhält sie sich nicht straffrei und erfüllt nicht verschiedene Bewährungsauflagen, muss sie in´s Gefängnis.

Der Lebenslauf der Angeklagten hört sich erschreckend an. Bereits mit 14 Jahren wurde sie als Intensivstraftäterin geführt. Auch der Zwangsaufenthalt in einer Berliner Untersuchungshaft-Vermeidungsstation sowie der Aufenthalt in einer ausländischen „strengen Familie“ hatten keinen Erfolg.

Lange Zeit verbrachte die noch junge Angeklagte bisher im geschlossenen und im offenen Vollzug. Alkohol- und Drogenkonsum sowie „falsche Freunde“ machten dazu ihre Lebensumstände nicht besser. Seit einigen Jahren zeigen die Bemühungen der Angeklagten allerdings Erfolge, keine Straftaten mehr zu begehen.

Im Frühjahr wieder ausgerastet

Im Frühjahr dieses Jahres hatte sie sich dann aber dagegen gewehrt, dass ihre zur Fahndung ausgeschriebene Freundin von Polizeibeamten festgenommen wurde. Bei dieser Rangelei widersetzte sie sich mehrmals den Weisungen der Beamten, musste schließlich gefesselt und in das Polizeigewahrsam gebracht werden. Dabei wurde von ihr auch noch ein Beamter getreten.

Sie beklagte sich allerdings im Gerichtssaal, dass ihr einer der Beamten bei der polizeilichen Maßnahme der Festnahme nach ihrem Widerstand eine Halsverletzung zugefügt haben soll.

Staatsanwalt Björn Kocherscheidt war mit Strafverteidiger Dr. Hanisch einig, dass die angeklagte Widerstandshandlung kein klassischer tätlicher Angriff gegen Polizisten, sondern eher als niederschwelliger Widerstand zu bewerten sei.

Staatsanwalt verurteilt Widerstand gegen Polizeibeamte
„Meine Mandantin versucht an sich zu arbeiten und nicht mehr straffällig zu werden“, sagte Rechtsanwalt Dr. Hanisch. Die Angeklagte hat keine Arbeit und lebt seit langem von staatlicher Unterstützung.

Staatsanwalt Kocherscheidt hatte kein Verständnis dafür, dass sich die Angeklagte mit den Polizeibeamten angelegt hatte, die tagtäglich für die Sicherheit der Bevölkerung sorgen.

Zehn Monate Haft auf Bewährung forderte der Staatsanwalt, Richter Kimmeskamp verhängte dann mit seinem Urteilsspruch gegen die Angeklagte wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Drei Jahre muss sich die Hattingerin jetzt straffrei führen, darf eine entsprechende Therapie in einer Fachklinik nicht abbrechen und muss monatlich durch entsprechende Probenabgabe nachweisen, dass sie keine Rauschmittel mehr konsumiert. Sie muss den Weisungen einer Bewährungshelferin folgen und 60 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Bei Nichteinhaltung muss sie wieder in´s Gefängnis.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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