Hattinger wegen Volksverhetzung verurteilt

Es ging hoch her in dieser öffentlichen Hauptverhandlung, als der 52 Jahre alte Angeklagte vor Gericht gestand, im Oktober des letzten Jahres über facebook Rumänen als menschlichen Abfall bezeichnet zu haben. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte ihn daher der Volksverhetzung.

In seiner Einlassung schilderte der Hattinger dem Gericht seine zahlreichen negativen Erfahrungen mit aus Rumänien stammenden Bürgern. Er erklärte außerdem, dass es sich bei seinem facebook-Eintrag nicht um eine öffentliche Äußerung, sondern um eine Äußerung für eine geschlossene Nutzergruppe gehandelt habe, die allerdings sehr groß sei und er nicht jeden Nutzer kennen würde. Im Übrigen sei sein facebook-Account schon 2 Mal geknackt worden. Einen zweiten Vorwurf der Staatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung aufgrund eines weiteren Eintrages auf facebook mit einem Winterbild und einem entsprechenden Kommentar bestritt er eingestellt zu haben.

Es kam zu emotionalen Wortwechseln, als es um die Anzahl und Mehrfachtaten von Diebstählen einiger ausländischer Mitbürger in der Innenstadt ging, um deren Strafverfolgung und um deren Akzeptanz der örtlichen Polizeikräfte.
Der Angeklagte führte zusätzlich aus, er selbst kenne zahlreiche Hattingerinnen, die spät nachmittags Angst hätten, in die Innenstadt bzw. ins Reschop-Carré zu gehen ohne „angemacht“ zu werden.

Zuhörer störten Gerichtsverhandlung und wurden des Saales verwiesen

Mehrmalige Äußerungen der den Angeklagten begleiteten Freunde und Bekannte während der Hauptverhandlung störten den Vorsitzenden Richter, der daraufhin nach vorheriger Ermahnung die Zuhörer des Gerichtssaales verwies, was einige beim Verlassen entsprechend lautstark unflätig kommentierten.

Am Ende der Beweisaufnahme sah die Vertreterin der Staatsanwaltschaft die Vorwürfe der Anklage als bewiesen an und forderte für den arbeitslosen Angeklagten, der 15 Einträge im Bundeszentralregister aufzuweisen hatte, für beide Taten eine Gesamtstrafe von 80 Tagessätzen zu je 10 Euro, insgesamt 800 Euro.

Das Gericht verurteilte dann abschließend den Hattinger wegen Volksverhetzung in einem Fall zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen a 10 Euro, insgesamt 500 Euro.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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