Hattinger wegen Vergewaltigung angeklagt
Vor einer großen Strafkammer beim Landgericht in Essen begann heute der Prozess gegen einen 46 Jahre alten Hattinger. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im August 2016 in seiner Wohnung eine Frau vergewaltigt zu haben. Das Urteil der Strafkammer wird am Donnerstag erwartet.
Zu Beginn der öffentlichen Hauptverhandlung schilderte der Hattinger dem Gericht seine Version des Geschehens. Am Tattage will er sich bereits morgens mit Bekannten getroffen haben. Den ganzen Tag über habe man dann in einem benachbarten Park Alkohol getrunken. Seinen Alkoholkonsum an diesem Tag bezifferte der Hattinger vor Gericht mit 8 bis 10 Flaschen Bier und zusätzlich auch mit Wodka.
Abends traf man sich zu einer "kleinen Feier" mit einer Nachbarin, deren Freundin und weiteren Bekannten. Diese Feier fand in der Wohnung der Geschädigten statt, die im gleichen Haus auf der gleichen Etage neben dem Angeklagten wohnte.
Im weiteren Verlauf der Feier habe er der Geschädigten die Bitte abgelehnt, ihr 15 Euro zu leihen. Dann will er mit seiner Nachbarin, der Geschädigten, in seine Wohnung gegangen sein um für diese Zigarettenhülsen zu holen.
In seiner Wohnung habe die Nachbarin ihn „angemacht“. Es sei zum Austausch von Zärtlichkeiten gekommen und auch zum Geschlechtsverkehr. „Wir hatten hemmungslosen Sex“, so der Angeklagte vor der großen Strafkammer. Von einem Widerstand seiner Nachbarin habe er nichts bemerkt.
Die spätere Entnahme der Blutprobe des Hattingers ergab einen Blutalkoholwert von 1,83 Promille.
Die Geschädigte Hattingerin erzählte dem Strafgericht in der öffentlichen Hauptverhandlung mit kaum wahrnehmbarer Stimme eine andere Version des Geschehens. Die im Zuhörerraum anwesenden Schülerinnen und Schüler der neunten und zehnten Klassen, sogenannte „Streitschlichter“ in einer Essener Realschule, konnten gut nachvollziehen, wie unangenehm der Geschädigten ihre Detailaussage in der öffentlichen Hauptverhandlung vor dem Landgericht war. Die Geschädigte, die als Zeugin aussagte, wurde von ihrer Rechtsanwältin als Nebenklägervertreterin unterstützt.
Bereits bei der abendlichen Feier in ihrer Wohnung sei der alkoholisierte Angeklagte gegenüber ihr und ihrer Freundin „aufdringlich“ und von beiden zurückgewiesen worden. Als sie dann mit ihm in seine Wohnung gegangen sei um Zigarettenhülsen zu erhalten, habe er sie an die Wand gedrückt und gegen ihren Willen geküsst. Er soll sie dann auf die Couch gedrückt, festgehalten, ausgezogen und vergewaltigt haben.
Anschließend flüchtete sie zurück in ihre Wohnung. „Ich bin vor meiner Wohnungstüre zusammengeklappt“, sagte die Geschädigte vor Gericht aus. Ihre Freundin half ihr dann und verständigte die Polizei. Die Geschädigte bestritt vor Gericht, dass sie sich von dem Angeklagten Geld leihen wollte.
Noch lange nach dem Vorfall im August 2016 habe sie unter der Tat gelitten und ihre Wohnung nicht verlassen können. Inzwischen ist sie in ein anderes Haus umgezogen.
Das Gericht hat zwei Gutachter bestellt, die am kommenden Donnerstag ihre Gutachten erläutern werden. Mit dem Urteilsspruch der großen Strafkammer des Landgerichtes wird ebenfalls am Donnerstag gerechnet.
Der STADTSPIEGEL berichtet weiterhin.
Erklärung Strafkammer :
Kleine Strafkammern sind mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen, große Strafkammern grundsätzlich mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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