Hattinger beraubt Escort-Dame – Streit über den Preis der Dienstleistung
Das Hattinger Schöffengericht verurteilte heute einen 36 Jahre alten Hattinger wegen Raubes zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der STADTSPIEGEL berichtete bereits am 1.12.2017, dass der Hattinger beschuldigt wird, im Rauendahl zwei Escort-Damen überfallen zu haben.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautete auf Diebstahl, Körperverletzung und Nötigung.
Der arbeitssuchende Angeklagte war ohne festen Wohnsitz. Er hatte sich nach eigenen Angaben unter falschem Namen über eine Internet-Plattform Ende Oktober 2017 spät abends eine Escort-Dame zu einer Anschrift in das Rauendahl bestellt. Dabei wurde von ihm die Hausnummer eines Hauses angegeben, in dem er vor vielen Jahren einmal wohnte.
Die Escort-Dame wurde von ihrem Mann zu der Anschrift gefahren. Dieser sagte unter Zuhilfenahme eines rumänischen Dolmetschers als Zeuge aus, diese Adresse im Rauendahl sei ihm bekannt gewesen, denn er habe seine Frau schon zwei bis drei Mal dorthin zu einem „treuen Kunden“ gefahren, der seine Frau immer für mehrere Stunden gebucht und entsprechend bezahlt habe. Er schilderte dem Schöffengericht und den Zuhörern der öffentlichen Verhandlung das Preisgefüge der Dienstleistungen seiner Frau.
Preisstreit mit der Escort-Dame
Am Tattag fing dann der Angeklagte statt des treuen Kunden die Frau schon vor dem Haus ab. Als die Escort-Dame nach dem Erhalt des vorher vereinbarten Geldes unter dem Aspekt einer unerwartet geforderten „Grünanlagen-Dienstleistung“ finanzielle Nachforderungen stellte, war der Angeklagte damit nicht einverstanden. Der weitere Ablauf dieses Abends wird von der Staatsanwaltschaft und vom geständigen Angeklagten hinsichtlich der körperlichen Attacken gegen die Escort-Dame unterschiedlich geschildert.
Als die Frau dann noch drohte, die Polizei anzurufen, nahm ihr der Angeklagte bei einer Rangelei ihre beiden Handys ab und flüchtete. „Die Handys gab ich später einem Verwandten, ich wollte die nur los sein“, sagte der Angeklagte vor Gericht.
Die Geschädigte selber war der Ladung als Zeugin zum Schöffengericht nicht gefolgt. Sie soll sich zurzeit in Rumänien aufhalten und will nicht mehr nach Deutschland zurückkehren.
Vier Wochen später bestellte sich der Angeklagte auf gleichem Wege zur gleichen Anschrift erneut eine Escort-Dame. Diese bat am Tattag abends ihren Freund, der von ihrer diesbezüglichen Nebentätigkeit keine Kenntnis gehabt haben soll, sie zu einer angeblichen Freundin in´s Rauendahl zu fahren, die sie unbedingt noch sprechen wollte.
Eine andere Freundin der Escort-Dame, die in die Dienstleistungsart der Geschädigten eingeweiht war, fuhr im Auto mit. „Das war der entsprechend erste Auswärts-Dienstleistungstermin für meine Freundin“, sagte sie und ergänzte, ihre Freundin habe sonst ihre Kunden immer in einer Wohnung in Wuppertal empfangen.
Sex in einer Grünanlagen im Rauendahl
Nachdem die Escort-Dame im Rauendahl ausgestiegen war, sollen ihr Freund und die Mitfahrerin mit dem Auto weggefahren sein.
Nachdem es zwischen dem Angeklagten und der Escort-Dame zu einem sexuellem Kontakt in einer benachbarten Grünanlage gekommen war, stellte die Frau plötzlich finanzielle Nachforderungen, so die Aussage des Angeklagten. Ab hier gehen die Schilderungen der Beteiligten wieder auseinander.
Die Freundin der Geschädigten schilderte, dass diese schon nach kurzer Zeit per Handy um Hilfe gerufen habe. Als sie mit dem Freund der Escort-Dame wieder im Rauendahl eintrafen, habe ihre Freundin Schürfwunden am Knie und Verletzungen im Gesicht gehabt. Ihre Hose sei zerrissen gewesen.
Nachdem sie den Kunden nicht mehr antrafen und ein Haus erfolglos nach ihm abgesucht hatten, seien sie zur Polizei gefahren und hätten Anzeige erstattet.
Der Angeklagte bestritt, Gewalt gegen diese gebuchte und bezahlte Escort-Dame eingesetzt zu haben. Er schilderte dann, dass er einige Tage später wieder Kontakt zu dieser Frau hatte. Deren Freund gelang es dann, den Angeklagten unter fadenscheinigem Grund zu einer Örtlichkeit nach Velbert zu locken.
Dort will der Angeklagte unter Vorhalt einer Waffe mit Geldforderungen bedroht und von zwei Männern zusammengeschlagen worden sein. Neben diversen Verletzungen erlitt er einen Beinbruch. Ein entsprechendes Strafverfahren gegen die Verursacher ist in Wuppertal anhängig.
Freiheitsstrafe auf Bewährung
Zwei Monate war der bereits vorbestrafte Angeklagte nach seiner Festnahme dann in Untersuchungshaft. Unter Berücksichtigung seines umfassenden Geständnisses plädierte Staatsanwältin Daglar am Ende der Beweisaufnahme, die Anklagevorwürfe gegen den Hattinger im Zusammenhang mit der zweiten „Escort-Buchung“ vorläufig einzustellen und für die Raubhandlung der Telefone aus der ersten Tat eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung und zusätzlich 300 Stunden gemeinnützige Arbeit zu verhängen.
Richter Johannes Kimmeskamp verkündete dann nach drei Stunden Hauptverhandlung das Urteil des Schöffengerichtes: Der Hattinger erhielt wegen Raubes eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Diese wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. In dieser Zeit muss sich der arbeitssuchende Angeklagte straffrei führen und zusätzlich 300 Stunden unentgeltliche Arbeit ableisten.
Während der Angeklagte das Urteil annahm, gab die Vertreterin der Staatsanwaltschaft keine Erklärung zur Rechtskraft des Urteils ab.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.