Hattingen: Ein Erlebnis mit der Post - Problemfall Paket
Silke Schweinert aus Hattingen war kurz vor dem Jahreswechsel im Auftrag ihres erkrankten Mannes an der Post in Hattingen (Moltkestraße). Der Paketbote hatte eine Abholkarte eingeworfen, während sie beide beim Arzt weilten. Hier ihre Erlebnisse, die sie letztlich in die STADTSPIEGEL-Redaktion führten.
Da Silke Schweinert momentan aus persönlichen Gründen nur eine Ausweiskopie ihres Personalausweises besitzt, verweigerte man ihr trotz der Abholkarte die Herausgabe des Pakets, nachdem die Schalterbeamtin Rücksprache mit ihrem Vorgesetzten gehalten hatte. Sie sollte noch einmal wiederkommen und eine Vollmacht ihres Mannes zur Herausgabe des Pakets vorlegen.
Das erledigte sie auch prompt und kehrte mit einer von ihrem Mann ausgefüllten Vollmacht, der Abholkarte und sogar seinem Original-Personalausweis zurück. Als sie die Schalterbeamtin wartend in der Schlange und später näher an den Schalter rücken sah, habe sich diese, so Silke Schweinert, schnell durch einen anderen Mitarbeiter ablösen lassen – warum auch immer.
Der jetzt „Mann am Schalter“ verweigerte ihr nun überraschend wiederum die Herausgabe des Pakets mit der Begründung, ihr Mann müsse trotz Krankheit selbst kommen: „Die Vollmacht kann ja jeder ausgefüllt haben!“
Der Hinweis von Silke Schweinert auf ihre Ausweiskopie mit der übereinstimmenden Adresse auf dem Original-Ausweis ihres kranken Mannes sowie auf die Vollmacht und den Besitz der Abholkarte wurde genauso ignoriert wie ihre Frage: „Wenn ich zuhause gewesen wäre, dann hätte ich das Paket doch auch annehmen dürfen. Niemand hätte überhaupt einen Ausweis verlangt, selbst eine zufällig in der Wohnung anwesende Person hätte doch das Paket erhalten. Warum klappt das jetzt trotz Vollmacht und trotz Original-Ausweises meines Mannes nicht?“
Immerhin suchte der Schalter-Beamte nun im PC nach einem Formular, das er ausdruckte und das Silke Schweinert noch vor Ort in der Post ausfüllen und unterschreiben musste. Dann bekam sie tatsächlich das Paket für ihren Mann ausgehändigt.
Was dann geschah, erboste sie jedoch zutiefst: Während sie noch „ihr“ Paket verstaute, sah sie, wie der Schalter-Beamte das soeben von ihr ausgefüllte und unterschriebene Formular zerknüllte und in den Papierkorb warf, ehe er sich dem nächsten Kunden in der langen Schlange vor seinem Schalter zuwandte. „Da fühlte ich mich nicht nur einfach schikaniert, sondern regelrecht vera...“, macht die Hattingerin in der STADTSPIEGEL-Redaktion ihrem Ärger Luft.
Postbank-Pressesprecherin: Können den Ärger der Kundin gut verstehen
Iris Laduch-Reichelt ist Pressesprecherin der für die Niederlassung an der Moltkestraße zuständigen Postbank. Sie antwortet so auf den Vorfall: "Wir haben die Mitarbeiter in der Filiale befragt. Sie konnten sich noch gut an die Kundin erinnern. Den ersten Kontakt hatte die Kundin Frau Schweinert mit einer Kollegin, die noch eingearbeitet wurde.
Die Kollegin war sich nicht sicher, ob gegen eine Ausweiskopie ein Paket herausgeben werden darf. Sie besprach sich deshalb dazu mit dem Filialleiter. Der Filialleiter und die Kollegin stellten dann fest, dass das Paket nicht für die Kundin selbst, sondern für ihren Gatten bestimmt war. Die für die Ausgabe des Paketes vorgeschriebene vom Paketempfänger unterschriebene Vollmacht hatte die Kundin nicht dabei. Eine Vollmacht muss vom Empfänger aber auch für die Ehefrau ausgestellt werden, selbst wenn sie unter der gleichen Adresse wohnt. Dies stellt sicher, dass sich kein Unberechtigter In den Besitz der Abholkarte gebracht hat.
Den zweiten Kontakt zu Frau Schweinert hatte ein Kollege, der mittlerweile nicht mehr in der Filiale tätig ist. Warum dieser die entsprechende Aussage zur Vollmacht gemacht hat, können wir leider nicht mehr nachvollziehen. Der Kollege hat der Kundin die Sendung dann ausgehändigt und sich ein Formular unterschreiben lassen.
Dieses Formular ist der Ausgabebeleg. Diesen hat unser Mitarbeiter nach der Verfilmung datenschutzkonform entsorgt. Diesen Vorgang hat die Kundin beobachtet und daraufhin verständlicherweise verärgert reagiert.
Wir können den Ärger und die Irritation der Kundin gut verstehen und bedauern dies. Wir werden unsere Mitarbeiter bitten, im Kundenumgang zukünftig etwas mehr Fingerspitzengefühl walten zu lassen
Die Regelungen für die Ausgabe von Paketen werden nicht von der Postbank, sondern von der Deutschen Post festgelegt. Als Kooperationspartner der Post muss die Postbank diese Vorgaben umsetzen. Sie dienen letztlich dem Schutz der Kunden und sollen sicherstellen, dass Sendungen beim tatsächlichen Empfänger ankommen und nicht etwa Unberechtigten ausgehändigt werden. Deshalb muss jeder, der für einen anderen eine Sendung abholen möchte, eine unterschriebene Vollmacht des eigentlichen Empfängers sowie seinen eigenen Personalausweises vorlegen."
Autor:Roland Römer aus Hattingen |
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