Hammer: 2800 Euro Strafe für Kaffee-Diebstahl
2800 Euro Strafe für den Diebstahl von Spitzenkaffee für den Angeklagten und 1500 Euro Strafe für seine Partnerin – davon hätten sich die beiden so manche Tasse Kaffee kaufen können. Vor allem der Angeklagte hat sich mit dem forschen Auftritt vor Gericht keinen Gefallen getan.
Im Juni 2015 war der Angeklagte zu seiner Bekannten nach Sprockhövel gefahren. Im Gepäck hatte er einen Seitenschneider. Die Bekannte hatte ihn darum gebeten,w eil sie einige handwerkliche Arbeiten ausführen wollte. Gemeinsam fuhren die beiden nach Hattingen, weil die Bekannte einen Arzttermin hatte. Danach gingen sie in einen Lebensmittelmarkt. Dort nahmen sie in der Kaffeeabteilung zwei Pakete Spitzenkaffee mit, gingen in die Reinigungsabteilung und der Kaffee wurde dort in einer Umhängetasche des Angeklagten verstaut. Der sie beobachtende Ladendetektiv sagte vor Gericht aus, das paar habe eng zusammengestanden und sich vorher auch umgeschaut, ob es nicht beobachtet würde.
Ohne zu zahlen verließen die beiden den Markt und wurden draußen vom Ladendetektiv gestellt. Der Mann versuchte noch zu fliehen. Die Frau wurde gestellt, die Diebesbeute gesichert. Es kam zu einer Anzeige.
„Ich weiß nicht, warum ich geklaut habe. Ich verdiene genug Geld bin Maler und Lackierer. Ach, keine Ahnung“, erklärte der Angeklagte vor Gericht, der den Eindruck erweckte, das sei doch irgendwie alles keine große Sache. Die Frau will gar nicht gewusst haben, dass der Angeklagte nicht bezahlen wollte.
Die Staatsanwaltshaft beurteilt das Vorgehen völlig anders – und denkt wegen des Seitenschendiers sogar über einen Diebstahl mit gefährlichem Werkzeug nach. Dabei ist es unerheblich, ob das Werkzeug zum Einsatz kam oder nicht.
Der Angeklagte gibt an, den Seitenschneider nur zufällig noch in der Tasche gehabt zu haben. Mit dem Diebstahl des kaffees habe er gar nichts zu tun. Die Staatsanwaltschaft plädiert dennoch für eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung für den gemeinschaftlichen Diebstahl und ebenso für eine Geldstrafe in Höhe von 1500 bzw. 800 Euro.
Richter Kimmeskamp verhängt in seinem Urteil zwar keine Freiheitsstrafe, doch dafür gibt es eine empfindliche Geldstrafe: 2800 Euro für den Angeklagten, 1500 Euro für die Angeklagte. Da sind die beiden dann doch erstmal sprachlos. Sie können allerdings binnen einer Woche Berufung einlegen. Ein ziemlich teurer Kaffeegenuss ist das auf jeden Fall.
Autor:Dr. Anja Pielorz aus Hattingen |
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