Graffiti-Schaden von 14.000 Euro, aber nur eine Tat wurde bewiesen

Mit einem breiten Grinsen im Gesicht verließ der junge Angeklagte den Gerichtssaal des Hattinger Amtsgerichtes. Angeklagt in 18 Fällen, konnte ihm nur ein einziger Fall nachgewiesen werden. In allen anderen Punkten wurde er freigesprochen – mangels Beweisen.

Der 23jährige hat während der Hauptverhandlung geschwiegen. Nur in einem einzigen Fall zeigte er sich geständig. Hier gab es einen Zeugen.
Angeklagt war der junge Mann, in zahlreichen Fällen Graffitis gesprüht zu haben und damit Sachbeschädigung begangen zu haben. Dazu gehörten Brückenpfeiler, Außenwände, Mülltonnen, Stromkästen, aber auch Schulen wie die Berufsschule an der Raabestraße und das Schulzentrum Holthausen. Fast immer sprühte er Pyramiden, einmal ein Gespenst und mehrfach auch einfach nur Buchstaben, sogenannte Tags. Sie stellen ein Signaturkürzel dar, welches oft das Pseudonym des Sprayers ist.
Auf dem Computer des jungen Mannes fanden die Ermittler von allen Orten entsprechende Fotos.
Außerdem war der junge Mann angeklagt wegen einem gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr. Es gibt es ein Foto, welches einen vermummten jungen Mann zeigt, wie er an einer Bahnschiene manipuliert.
Gleich zu Beginn der Hauptverhandlung stellte sein Verteidiger einen Beweisantrag, das Verfahren wegen formaler Fehler in der Anklage einzustellen. Der Gesetzgeber sieht vor, die Orte der taten genau zu benennen, um dem Angeklagten eine konkrete Verteidigung zu ermöglichen. Dies sei hier nicht der Fall. Es sei die Rede von „Hattingen und anderen Orten“ und es fehlten weiterhin bei einigen Taten auch präzise Vorgaben, wo genau an welchem Ort die Tat begangen wurde. Deshalb müsse das Verfahren heute eingestellt werden und die Anklage sei durch die Staatsanwaltschaft nachzubessern.
Nach einem Rechtsgespräch zwischen dem Vorsitzenden Richter Johannes Kimmeskamp, den beteiligten Schöffen, der Staatsanwältin und dem Verteidiger wurde die Tat an der Berufsschule, für die es einen Zeugen gab, von den restlichen Taten im Verfahren abgetrennt. Der Zeuge musste nicht mehr aussagen, denn in diesem einen Punkt zeugte sich der Angeklagte geständig und erhielt dafür auch ein Urteil: 300 Euro Geldstrafe, zu zahlen an den Förderverein des Matthias-Claudius-Heimes, sowie die Ableistung von vierzig Sozialstunden.
Für alle anderen Taten wurde der Angeklagte mangels Beweise freigesprochen. Vorbelastungen hatte der Angeklagte übrigens nicht.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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